Flüchtlingspetition

Flüchtlingspetition

Sehr geehrte Frau Steinke,

bezugnehmend auf Ihre Antwort (siehe oben) möchte ich meine


Petition 63228


Aufenthaltsrecht - Stopp des Zuzuges weiterer Flüchtlinge durch
Einrichtung von Transitzonen bzw. Off-Shore-Lager


gern erneuern. In der neuen Petition habe ich die Off-Shore-Lager durch Hotspots ersetzt. Die Petition lautet jetzt:

Aufenthaltsrecht - Stopp des Zuzuges weiterer Flüchtlinge durch
Einrichtung von Transitzonen bzw. Hotspots

Zitat Petitionsausschuss:
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Ausschuss weist einführend darauf hin, dass weder die Bundesregierung noch die Europäische Union (EU) per Beschluss des Deutschen Bundestages vor bzw. außerhalb des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland oder eines der EU- Mitgliedstaaten "Transitzonen" oder "Offshore-Lager" einrichten und selbstständig betreiben können, um dort Flüchtlinge unterzubringen. Eine solche Maßnahme wäre ein Eingriff in die Souveränität eines anderen Staates und somit völkerrechtswidrig.

Auf Grund dieses Hinweises möchte ich gern die Petition noch einmal bekräftigen, indem ich sie etwas modifiziere und die vorgeschlagenen "Offshore-Lager", die man möglicherweise in freundschaftlicher Absprache mit den jeweiligen Ländern („Libanon, Nordafrika, Westsyrien, Türkei, Zypern“ - Sulík bei Maischberger) errichten könnte (was Fr. Merkel momentan gerade in Malta mit Libyen versucht), einfach weglasse und durch sogenannte "Hotspots" ersetze, die man unter Wahrung des Völkerrechts in den Schengen-Außengrenzländern Griechenland, Italien und Spanien offensichtlich schon gebaut hat, bzw. weiter ausbauen will.

Wobei ich aber in meiner neuen Petition nach wie vor auf den Bau der „Transitzonen“, sowie einer aktuellen Obergrenze von Null  bestehe. Die Bundesrepublik Deutschland verhält sich nicht völkerrechtswidrig, wenn sie als souveräner Staat auf ihrem eigenen Territorium „Transitzonen“ baut, zumal die „Transitzonen“ humanitäre Einrichtungen sind, die dazu dienen, ankommende Flüchtlinge nicht im Schlamm wie in Idomeni oder Eiseskälte wie z.Z. in Serbien in Behelfszelten campieren zu lassen. Rechtsstaatswidrig wären die „Transitzonen“ auch nicht, da es sie an Flughäfen ja schon gibt. Menschenrechtsverletzende Gefängnisse, wie die SPD immer behauptet, wären sie auch nicht, da das Eingangstor ja ständig offen bleibt. Der „Gefangene" kann sein Gefängnis" zu jeder Zeit verlassen, was beweist, dass es sich gar nicht um ein Gefängnis handelt.

In Anbetracht

1. der sich immer weiter verschärfenden Sicherheitslage, Kriminelle, Kleinkriminelle, Sexualstraftäter, Gefährder und Terroristen, die sich unter den eingereisten Immigranten befinden,

2. des sich immer weiter zuspitzenden sozialen Unfriedens in der deutschen Gesellschaft, siehe Brandanschläge auf Flüchtlingsheime, wobei manchmal die Immigranten ihre Heime aus Protest auch selber anstecken (n-tv), weil sie die von "Mama Merkel" angeblich versprochenen Einfamilienhäuser nicht sofort beziehen können,

3. der
politischen Spaltung der deutschen Gesellschaft, siehe AfD/Pegida, entstanden durch die abgehobene, wenig volksverbundene, falsche Flüchtlingspolitik der Bundesregierung,

4. der illegalen Einwanderung (Helds Ausblick) in den Sozialstaat. In Deutschland hat sich ein weitverzweigtes System des Sozialbetrugs gebildet.

möge der Deutsche Bundestag beschließen, die Flüchtlingswelle nach Deutschland für die nächsten vier Jahre (gemäß Seehofer-Obergrenze von 200.000 pro Jahr) unverzüglich zu stoppen, d.h. keine Flüchtling mehr in Deutschland einreisen zu lassen, sondern sie zurückzuweisen nach Griechenland und Italien in die Schengen-Außengrenzländer, wo die Flüchtlinge in den "Hotspots" Schutz vor Krieg und Verfolgung finden und sie ihren Antrag auf Asyl stellen können, gemäß dem Plan der Bundesregierung:

„Fortan sollen diejenigen Antragsteller, die vor Ort einen positiven Asylbescheid erhalten, anschließend nach vereinbarten Kontingenten auf die europäischen Länder verteilt werden. Antragsteller mit negativem Bescheid sollen hingegen direkt aus den "Hotspots" in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden.“

Die Bundesregierung und alle etablierten Parteien machen einen großen Fehler, wenn sie in kindlicher Naivität denken, die AfD mit der Bezeichnung „Nazi-Partei“ so klein zu bekommen, dass sie möglichst nicht in den Bundestag gewählt wird. Die Rechnung wird nicht aufgehen, weil die Wähler der AfD sich die Nazi-Jacke nicht anziehen werden, denn die enttäuschten ehemaligen CDU- und SPD-Wähler, die aus Protest die AfD wählen, sind Demokraten und mitnichten Nazis oder Rassisten. Das betrifft auch meine Person.

Die AfD-Wähler lehnen schlicht den undemokratischen „Moralimperialismus“ (Orban) der Bundesregierung und die Alternativlosigkeit der Bundespolitik ab. Man kann ihnen erklären was man will. Es geht für diese AfD-Wähler einfach nicht in den Kopf, wenn man ihnen erklärt: Deutschland muss sich von der Füchtlingswelle (meist gesunde junge Männer im wehrfähigen Alter) überschwemmen lassen, das sei ein Naturgesetz, weil das deutsche Grundgesetz angeblich keine Obergrenze bei Flüchtlingen kennt. Ich bin zwar anderer Meinung, nämlich dass Deutschland gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes jeder Zeit berechttigt ist, Kriegsflüchtlingen, die aus dem kriegsfreien Österreich kommen, die Einreise sowie die Entgegennahme ihres Asylantrages zu verweigern, wenn der deutsche Bundestag dies wegen Überforderung der deutschen Gesellschaft so will, d.h. wenn er eine Obergrenze zum Schutz der eigenen Bevölkerung beschlossen hat.

Aber selbst wenn man meint, auf das Grundgesetz pochen zu können, wer sagt denn, dass man das Grundgesetz in Anbetracht der riesigen Flüchtlingsflut nicht auch verändern kann? Man braucht ja nur demokratisch die nicht verbotene demokratische Partei AfD zu wählen und schon hätte man jemanden, der das Grundgesetz in punkto Asyl verändern würde:

Die AfD-Vorsitzende Frauke Petry will das deutsche Grundrecht auf Asyl abschaffen. Wörtlich sagte sie in einem von der „Zeit“ initiierten Streitgespräch mit der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Katrin Göring-Eckardt: „Wir sind dafür, dass das Asylrecht nach Artikel 16a (des Grundgesetzes) geändert wird und dass es in ein Gnadenrecht des Staates umgewandelt werden muss“.
focus.de

Meiner Meinung nach brauchte man aber gar nicht das Grundgesetz zu verändern und das Asylrecht in ein „Gnadenrecht des Staates“ umzuwandeln.

Das Gnadenrecht funktioniert doch jetzt schon bestens. Und zwar dann, wenn man meine Petition befolgt: Deutschland schickt alle Flüchtlinge, die sich an der deutschen Grenze verirrt habe (weil sie dachten, in Deutschland einen Asylantrag stellen zu dürfen), in ein "Hotspots" eines Schengen-Außengrenzlandes zurück, wo sie ihre Asylanträge stellen müssen und bei Genehmigung des Antrages solange warten müssen, bis Deutschland oder ein anderes EU-Land ihnen die Gnade erweist, im Rahmen einer Kontingentregelung aufgenommen zu werden. Wobei Deutschland z.Z. natürlich niemand gnadenvoll aufnehmen muss, da es mit einer Mio sein Kontingent für die nächsten vier Jahre bereits schon ausgeschöpft hat.

Das Ziel der Petition heißt zusammengefasst: Begrenzung und Steuerung des Flüchtlingsstromes unter Zuhilfenahme von Transitzonen und Hotspots. Das schließt ja nicht aus, dass man außerdem noch versucht, in anderen Ländern auf freiwilligerer Basis Offshore-Lager zu errichten (was ja
Fr. Merkel momentan gerade in Malta mit Libyen versucht). Man würde somit den Flüchtlingen die gefährliche Überfahrt übers Mittelmeer ersparen und den Schleppern den Geldhahn zudrehen. Auch die Einrichtung einer Flugverbotszone in Syrien würde den Syrern helfen zu überleben.

Sie betonen: „Flüchtlingen zu helfen, ist eine humanitäre und völkerrechtliche Pflicht.“ Diese Pflicht hat Deutschland allemal erfüllt mit eine Mio, was soviel ist, wie das restliche Europa insgesamt aufgenommen hat. Deutschland kann sich und muss sich eine Ruhepause von vier Jahren gönnen, was der seehoferschen Obergrenze von 200.000 pro Jahr entspricht.

Schließlich braucht es eine gewisse Zeit, bis man Polizei und andere Sicherheitskräfte zusätzlich aufgestockt hat, Lehrer, Sprachlehrer, Schulen, Kindertagesstätten, Kindererzieher, Sozialarbeiter, Arbeitplätze, Wohnungen usw. zusätzlich geschaffen hat, damit die Integration bzw. die ordnungsgemäße Abschiebung der abgelehnten Asylbewerber gelingt. Nur wenn man die seehofersche Obergrenze von 200.000 pro Jahr einhält, die momentan bei Null liegt, da man die eine Million, die man schon hat, in den nächsten vier Jahren erst noch „abarbeiten“ muss, kann man eventuell davon reden: „Wir schaffen das“. Man schafft es eben nur mit dem Volk und nicht gegen das Volk. Das dürfte eigentlich jedem klar sein. Nur Fr. Merkel stellt sich leider blind.

Die Bundesregierung hat nicht nur „eine humanitäre und völkerrechtliche Pflicht, Flüchtlingen zu helfen“, sondern hat gleichzeitig auch die Pflicht, laut
Amtseid:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden…werde“

die eigene Bevölkerung vor Kriminalität, Terror, Armut, besonders Altersarmut, sozialem Abstieg und Arbeitslosigkeit zu schützen.

Es macht wenig Sinn, der eigenen Bevölkerung Sicherheit vorzugaukeln, indem man ihr verspricht, das Polizeiaufgebot zu erhöhen, das Sicherheitspersonal aufzustocken, die Videoüberwachung auf Plätzen und Straßen zu erweitern, den Gefährdern Fußfesseln anzulegen, die Abschiebehaftzeit zu verlängern. Man bekämpft die Symptome, wo das Kind bereits schon in den Brunnen gefallen ist.

Richtiger wäre es doch, es so zu machen wie es der derzeitige USA-Präsident Donald Trump macht. „Wir lassen keinen rein und dann schauen wir mal in aller Ruhe, wen wir ausnahmsweise mal rein lassen können. Das entsprechende Prüfsystem müssen wir noch erarbeiten.“ Der Einreisebegehrende muss sich nackt ausziehen und zwar außerhalb des Staatsgebietes der USA. Darauf kommt es aus sicherheitstechnischen Gründen an. Der Einreisebegehrende wird von den Staatssicherheitsorganen der USA nach allen Regeln der geheimdienstlichen Kunst auf Herz und Nieren geprüft, was für die Betroffenen manchmal auch eine Demütigung bedeuten kann. Welche Verwandtschaft hat der Einreisebegehrende? Welche politische oder religiöse Betätigung kann man erkennen? Welche Verbindungen zu Parteien und Organisationen gibt es? Wie sieht überhaupt sein Lebenslauf aus? Wenn es da auch nur die kleinste Ungereimtheit gibt, kann der Einreisebegehrende seine Einreise in die USA möglicherweise vergessen.

Das was Deutschland veranstaltet, dass man alle Menschen aus muslimisch geprägten, unstabilen Staatsgebilden rein lässt, selbst dann, wenn sie ihren Ausweis absichtlich vernichtet haben, d.h. ihre Identität bewusst verschleiert haben, kommt bei Trump aus sicherheitstechnischen Gründen nicht vor. Die Devise der derzeitigen USA-Administration lautet: „Vorbeugen ist besser als heilen.“

Die Bundesregierung versucht, die Missstände, die sie selber durch das unkontrollierte  Hereinlassen von Flüchtlingen verursacht hat, zu heilen und vergisst dabei, dass man mit Videoüberwachung, Fußfesseln, Abschiebungen, die nicht klappen, weil die Abzuschiebenden einfach untertauchen, die Terrorgefahr gar nicht bannen kann. Sie mutet dem deutschen Volk zu, die Terrorgefahr und den Anstieg der Kriminalität (Rauchgifthandel, massenhafte Sexualdelikte, Taschenraub usw.) einfach zu ertragen. In den USA hätte man Merkel längst abgesetzt, was man daran sehen kann, dass man Hillary Clinton, „die Merkel der USA“ (Trump), gar nicht erst gewählt hat.

Darum ist meine Petition so wichtig. Ich wünsche mir, dass man es so macht wie Trump. Die Asylsuchenden müssen außerhalb Deutschlands sicherheitstechnisch genauestens überprüft werden, ehe sie im Rahmen einer Kontingentregelung überhaupt einreisen dürfen. Man könnte ja die Daten nutzen, die die USA eventuell weltweit schon gesammelt haben. Darum sind die USA als Schutzmacht mit ihrem bestausgerüsteten Sicherheitsapparat für Deutschland von allergrößter Bedeutung. Man solte mit den USA engstens zusammenarbeiten, statt sich von ihrer Sicherheitspolitik zu distanzieren

Früher haben die USA mit ihrer Präsenz die Deutschen vor den Kommunismus beschützt (siehe  Westberlin), jetzt tun sie es, um Deutschland vor einer Islamisierung, die eine Mehrheit der Deutschen nicht will, zu schützen.

Möglicherweise glauben aber die Befürworter der massiven Zuwanderung, so Klaus, „an die Macht der Umerziehung, der Manipulation und der Indoktrinierung“. Dies sei aber eine fast kindische Vorstellung. Die Träume von der Erschaffung eines neuen Menschen erinnern an das antiutopische Buch von Aldous Huxley, „Schöne neue Welt“.

„Was für ein Irrtum: Die Deutschen glauben an eine reibungslose Integration der Migranten“, beteuert Klaus. Die deutsche Bevölkerung werde sich aber noch wundern und die EU in ernste Schwierigkeiten bringen.

Den Sozialwissenschaften zufolge sei für das Funktionieren, die Stabilität jeder Gesellschaft und ein gesund funktionierendes Staatswesen der innere Zusammenhalt der Gemeinschaft erforderlich. Dieser könnte aber zerstört werden.

„Die von der Ideologie des Multikulturalismus benebelten Ideologen sehen darin kein Problem. Sie glauben, dass es möglich ist, die Gesellschaften in den einzelnen Staaten Europas problemlos mit den Migranten aufzufüllen’“, schreibt der Politiker.

opk-akte-verfasser.com

Trump könnte wie Kennedy sagen: „Ich bin eine Berliner“ (dass er ein Deutscher ist, könnte er schon mal glatt behaupten, da seine Großeltern aus Deutschland stammen). Er könnte sagen: „Der islamistische Terrorist Anis Amri hat mich persönlich auf dem Berliner Weihnachtsmarkt angegriffen. Ich helfe Deutschland, z.B. durch Austausch von Daten, sich vor islamistischen Terror zu schützen.“

Leider hat die Bundesregierung das noch nicht verstanden. Statt den amerikanischen Freund Trump zu loben und zu danken für seine grenzenlose Solidarität in Fragen der Sicherheit, kritisiert sie seine sinnvollen Schutzmaßnahmen gegen die islamistische Gefahr, von der besonders Europa wegen der kürzeren Entfernung betroffen ist. Martin Schulz geht leider noch einen Schritt weiter:

Kanzlerin Merkel fordert er auf, sich deutlich zu distanzieren.

Der SPD-Kanzlerkandidat hat die Tonlage gegenüber Donald Trump verschärft. Den US-Präsidenten bezeichnet Martin Schulz im Gespräch mit dem SPIEGEL als "hochgradig demokratiegefährdend". Trump "spielt mit der Sicherheit der westlichen Welt", sagt der designierte SPD-Chef. Und weiter: "Was die US-Regierung gerade beginnt, ist ein Kulturkampf."
spiegel.de

Ich würde das ganz anders sehen:  Kanzlerin Merkel sollte sich von Trump nicht distanzieren. Denn die Sicherheit der westlichen Welt steht auf dem Spiel, wenn man den Flüchtlingsstrom aus islamisch geprägten, politisch zerrütteten Staatsgebilden, sogenannte "failed state" (Iran, Irak, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien) ungebremst und unkontrolliert nach Europa bzw. nach Deutschland bzw in die USA strömen lässt. Lenin: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser." Martin Schulz hat anscheinend noch nie etwas von einer wehrhaften Demokratie gehört. Im Übrigen haben auch Obama und Carter für bestimmte Staaten Einreiseverbote ausgesprochen:

Obama 2011
Sechs Monate US-Einreiseverbot für Flüchtlinge aus dem Irak.

Carters 1979
Stopp für alle ausgehändigten US-Einreise-Visa für Iraner.

Natürlich handelt es sich um einen Kulturkampf, genauso wie der Kampf der USA und der freien westlichen Welt gegen den Kommunismus ein Kulturkampf war.

Ich komme aus der DDR. Da hat man auch immer betont, dass der Kommunismus friedlich sei und nur das Beste für die Menschheit darstellt. Ja man sagte sogar, dass Sozialismus/Kommunismus das selbe ist wie Frieden. Man sagte: Friedensstaat DDR, Friedensmauer, Friedensarmee. Angeblich sicherten Armee und Mauer den Frieden. In Wirklichkeit wurde nur eine verbrecherische Diktatur gesichert. "Frieden, das ist manchmal all unsere Qual" (Gerolf Panach - Liedermacher in der DDR)

Muslime behaupten in ihrer Werbung, ‚Islam' heiße Frieden. (Quelle) Sie behaupten also das Gleiche wie die Kommunisten. Die Ideologien ähneln sich stark. Beide behaupten, sie seien der Frieden selber, lehnen aber im Zusammenleben der menschlichen Gesellschaft Gewalt und Krieg nicht ab.  Beide nehmen für sich in Anspuch, im Besitz der allein seligmachenden Wahrheit zu sein, die es rechtfertigt, Andersdenkende zu unterdrücken oder sogar zu töten. Der Zeck heiligt die Mittel. Martin Luther King: "Auch dem ethischen Relativismus des Kommunismus, bei dem Macht, Gewalt, Mord, Lüge vom Ziel her gerechtfertigt ist, konnte ich ganz und gar nicht zustimmen." Demnach würde Martin Luther King auch nicht dem Islam zustimmen. Beide Ideologien streben die Weltherrschaft an, wenn es nötig ist natürlich auch mit Gewalt. Der "friedliche" Islam ist für mich genauso gefährlich wie der "friedliche" Kommunismus.

Die wirklich friedlichen Muslimen, und das ist die übergroße Mehrzahl, haben das Pech, dass sie einer Religonsgemeinschaft angehören, die Andersdenke, Christen, Atheisten usw. als Bedrohung empfinden könnten. Das Problem könnten die friedlichen Muslimen selber lösen, indem sie einfach vom Glauben abfallen, also Atheist werden, nur noch an die Vernunft glauben, oder Christ werden, wie z.B. Sabatina James (Frauenrechtlerin und österreichisch-pakistanische Buchautorin). Es ist das gute Recht des US-Präsidentem Trump, Muslime, da wo es ihm am dringlichsten erscheint, unter Generalverdacht zu stellen, Terroristen zu sein, bzw. zu unterstellen, dass sie unter Umständen, wenn z.B. die Integration nicht klappt, früher oder später Terroroisten werden. Der Glaube an die Jungfrauen im Himmel gibt es ja her. Beispiele dafür gibt  es in Frankreich und Belgien genug. Wobei Trump sehr wohl diferenziert  und nur Muslime aus bestimmten Staaten, sogenannten  "failed state", zeitweilig die Einreise verbietet, bis er sich ein besseres Kontrollsystem ausgedacht hat. Die Muslime, die unbedingt in die USA einreisen wolle, könnten das Prüfverfahren beschleunigen und schneller einreisen, wenn sie in ihrem Einreiseantrag vermerken, dass sie vom muslimischen Glauben abgefallen sind, um die amerikanische Freiheit und Lebensweise besser  genießen zu können. Frauen müssen kein Koptuch oder Burka mehr tragen, können im Bikini schwimmen gehen usw. Niemand würde ihnen unterstellen, eventuell ein verkappter Selbstmordättentäter zu sein. Das würden sie niemals sein, dazu lieben sie das amerikanische Leben, für das sie sich entschieden haben, viel zu sehr.

Das sollte man bei der Betrachtung meiner Petition mit bedenken und verstehen, warum gerade ich als Opfer des Kommunismus soviel Angst vor dem ach so "friedlichen" Islam habe. Solange die Muslime wie die Kommunisten in der Minderheit sind und sie sich vom Verfassungsschutz gut beobachten lassen, geht es ja noch. Man muss aber darauf achten, dass sie politisch keine Mehrheit bekommen und niemals an die Macht kommen. Man muss sie "klein halten" wie die Kommunisten:

Klaus von Dohnanyi - SPD an Gesine Lötzsch - DIE LINKE (bei Maybrit Illner)
Und was ich Ihnen sage, ist Folgendes: Wenn Sie über diese kommunistischen Ideen, auch mit dem, was Rosa Luxemburg gesagt hat usw. weiter so machen, dann werden Sie, wenn Sie die Macht bekämen, was ich bei uns nicht vermute, weil… wir werden sie klein halten, hahahah…, aber wenn Sie die Macht bekämen, würden Sie in den Zwang der Dinge geraten…(Dohnanyi meint: Lötzsch würde ein Terrorregime wie Ulbricht errichten)

Darum muss man die Muslimen (wie die Kommunisten) stets im Auge behalten. Man kann sie nicht einfach unbesehen einreisen lassen. Wenn es nach mir ginge, würde ich nur zum Christentum konvertierte und deshalb vom Islam mit dem Tode bedrohte ehemalige Muslime reinlassen. Bei denen wäre ich mir ganz sicher, dass sie keinen Schaden mehr anrichten werden. sondern eher nur Nutzen, wie z.B. die Frauenrechtlerin und österreichisch-pakistanische Buchautorin Sabatina James.

Mit freundlichen Grüßen

PS: Ich schrieb oben: Richtiger wäre es doch, es so zu machen wie es der derzeitige USA-Präsident Donald Trump macht. „Wir lassen keinen rein und dann schauen wir mal in aller Ruhe, wen wir ausnahmsweise mal rein lassen können. Das entsprechende Prüfsystem müssen wir noch erarbeiten.“ Der Einreisebegehrende muss sich nackt ausziehen und zwar außerhalb des Staatsgebietes der USA.

Heute am 08.02.17 hat die Trump-Administration verlauten lassen, wie sie sich "das entsprechende Prüfsystem" vorstellt, das sie noch erarbeiten muss um Muslime aus sogenannte"failed states" einreisen lassen zu können.  Man will die Einreiseantragsteller zwingen, bei ihrer Antragstellung die Passwörter ihrer Internetzugänge, facebook, twitter usw., preiszugeben, nach dem Motto: "Zeige mir Deine Verbindungen und Deine Nachrichten und ich weiß, wer Du bist."

Trump geht zu Recht davon aus, dass die Einreiseantragsteller die Passwörter preisgeben werden, wenn sie nichts zu verbergen haben. Daran sollten sich die deutschen Sicherheitsbeamten ein Beispiel nehmen und es auch so machen. Eine Verletzung des Datenschutzes bzw.  der Privatsphäre wäre das nicht, da die Schnüffelelei ja mit Einwilligung der Betroffenen geschehen würde. Wer nicht einwilligt, bleibt eben draußen, basta.


Hier ein Artikel, der meine Petition unterstützt:

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Auch 2017 bleibt die Einwanderung nach Deutschland das politische Metathema. Obwohl es kaum mehr möglich ist, selbst im privaten Umfeld Diskussionen dazu auszuweichen, sind die Fakten und Begriffe weitgehend unklar. Und was bedeuten sie rechtlich? Ist die „Obergrenze“ nun zulässig oder „kennt das Asylrecht keine Obergrenzen“? Wieso klappen die Abschiebungen nicht? Und was gäbe es für Lösungen? Im Dschungel der Schlagworte verheddern sich viele, bieten Politiker Scheinlösungen an und ändert sich am Ende doch nichts. Weil sich aber 2017 etwas ändern soll, widme ich meinen ersten Text im neuen Jahr nüchternen Definitionen und praktischen Vorschlägen.

Asylrecht vs. Flüchtlingsschutz

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ steht im Grundgesetz. Während sonst „jeder das Recht hat, seine Meinung zu verbreiten“ oder „jeder Deutsche das Recht hat, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“, stolpert der aufmerksame Leser beim Asylrecht über das Wort „genießen“. Es steht da aus gutem Grund: Die Verfassungsväter dachten natürlich nicht daran, jedem Menschen auf Erden das Recht zu geben, sich vor deutschen Gerichten ins Land klagen zu können – sie wollten dem Staat das Recht geben, Verfolgte aufzunehmen und damit die Personalhoheit des verfolgenden Staates brechen. Erst das Bundesverfassungsgericht hat in den 1950er Jahren aus dem passiven „genießen“ ein aktives „einklagen“ gemacht, mit der Folge, dass jeder, der an Deutschlands Grenze kam und das Wort „Asyl“ sprach, hereingelassen wurde, um im Inland seine Berechtigung zu prüfen. Dieser weltweit einmalige Ansatz war unschädlich, solange die Bundesrepublik durch den Eisernen Vorhang vor Massenzuwanderung geschützt war. Als es damit 1990 vorbei war, zeigte sich schnell, dass es so nicht geht. Anstatt nun dem Artikel 16 den eigentlichen Sinn wiederzugeben, entstand das Ungetüm des Artikels 16 a. Nach wie vor gibt es das Recht jedes Menschen auf Erden, sich mit Prozesskostenhilfe im Inland nach Deutschland einzuklagen, aber das gilt seit 1992 nicht mehr, wenn man aus einem sicheren Staat einreist, in dem man auch einen Asylantrag hätte stellen können. Da das für alle Nachbarstaaten Deutschlands gilt, ist die Zahl der Asylantragssteller massiv gesunken, mehr noch die der anerkannten Asylanten.

Die Idee, dass man im ersten sicheren Land, das man erreicht, Asyl beantragen muss, ist weltweit Standard und geltendes Europarecht. Die Dublin-III-Verordnung legt es fest. Das erste EU-Land ist für das Anerkennungsverfahren zuständig. Von dort aus wird dann auf die anderen Länder weiter verteilt. Wer aber ist asylberechtigt? Derjenige, der aus politischen, rassischen oder ethnischen Gründen verfolgt wird. Erforderlich ist eine gezielte Verfolgung durch eine staatliche Instanz. Wird also der syrische Dissident per Haftbefehl vom Regime gesucht, weil er politisch aktiv war, so hat er Asylrecht. Wer aber sein Land verlässt, weil sein Heimatort bombardiert wird, der hat kein Asylrecht – denn er wird ja nicht gezielt verfolgt, sondern sein Leid ist eine Konsequenz des Bürgerkrieges, aber eben nicht auf ihn persönlich gerichtet. Er ist nicht Asylbewerber, er ist Flüchtling.

Der Schutz der Flüchtlinge muss, das wird gern übersehen, vom Asylrecht unterschieden werden. Das Grundgesetz schützt nur die Asylbewerber, und von denen gibt auch gegenwärtig sehr, sehr wenige. Es ist also richtig, dass das geltende und weltweit einmalige deutsche Asylrecht keine Obergrenze kennt – aber darauf kommt es auch nicht an, weil wir es nicht mit Asylbewerbern, sondern angeblichen Flüchtlingen zu tun haben.

Flüchtling vs. Einwanderer

Flüchtlinge werden weltweit durch die Genfer Flüchtlingskonvention geschützt. Es gibt eine UNO-Behörde, das UNHCR, die sich um Flüchtlinge kümmert, also Camps betreibt, Hilfsgüter organisiert und Flüchtlingsströme managt. Der Grundsatz ist, dass jeder, der vor Krieg, Naturkatastrophen, Gewalt flieht, ein Recht hat, sich in Sicherheit zu bringen. Deshalb verpflichtet die Konvention die ersten sicheren Länder zur Aufnahme. Würde sich also in Tschechien eine Naturkatastrophe ereignen, so wäre Deutschland zur Aufnahme der fliehenden Tschechen verpflichtet und würde Hilfe des UNHCR erhalten. So verhält es sich im Beispiel Syriens mit Jordanien, dem Libanon und der Türkei.

Aber eben nicht Deutschland. Flüchtlinge sind sie, bis sie den ersten sicheren Ort erreichen. Und da zwischen Syrien und Deutschland mindestens sieben sichere Länder, darunter vier EU-Länder, liegen – Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Kroatien, Slowenien und Österreich – ist die Behauptung, bei den Ankommenden handele es sich um „Flüchtlinge“, unzutreffend. Es handelt sich um Migranten, auf deutsch: Einwanderer. Diese Einwanderer verfügen nicht über vorher erteilte Einreisegenehmigungen, also Pässe und Visa. Deshalb sind es illegale Einwanderer.

Nach dem, was weltweit als Standard der Einwanderungsregulierung gilt, haben Flüchtlinge ein Recht nur auf Einreise in das erste sichere Land – die Türkei – und müssten an den weiteren Staatsgrenzen aufgehalten und zurückgeschickt werden. In der EU gibt es das Schengener Abkommen, wonach nur an den Außengrenzen kontrolliert wird. Diese Außengrenze ist die türkisch-griechische Grenze. Aber die Griechen senden nicht zurück, zum einen, weil das bei Seegrenzen schwierig ist, zum weiteren, weil die Türkei nicht kooperiert, schließlich auch aus Unfähigkeit und Unwilligkeit. Die Mazedonier weisen erst seit 2016 zurück, ebenso die Serben, Kroaten, Slowenen und Österreicher. Allein die Ungarn begannen schon 2015 korrekt, ihre Grenzen zu sichern. Damit konnten die Einwanderer ungehindert bis an die deutsche Grenze marschieren. Die Bundespolizei hätte nun die Grenze schließen und jeden, der sie ohne Einreiseerlaubnis erreicht – also alle – zurückweisen müssen – denn einen Asylantrag hätten sie in Griechenland, dem ersten EU-Land, stellen müssen, und Flüchtlinge waren sie nur bis sie sicheren Boden in der Türkei erreicht hatten. Auch das hätte nach der Dublin-III-Verordnung im ersten EU-Land festgestellt werden müssen, also in Griechenland, danach in Ungarn oder Kroatien.

Merkel macht aus Einwanderern Flüchtlinge

Und nun kommt Merkels Politik ins Spiel. Die Dublin-III-Verordnung, die bestimmt, dass die Prüfung, ob ein Asylgrund vorliegt oder ein Einwanderer ein Flüchtling ist, im ersten EU-Land stattfindet, enthält ein Selbsteintrittsrecht: jedes EU-Land darf diese Prüfung selbst vornehmen, anstatt die Ankommenden zurückzuweisen. Und von diesem Selbsteintrittsrecht macht Deutschland seit Sommer 2015 Gebrauch. Das heißt: Wer immer an die deutsche Grenze kommt, wird ins Land gelassen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das auch für angebliche Flüchtlinge gilt, versorgt, und im Inland überprüft, ob er tatsächlich einen Fluchtgrund hat. Nicht geprüft wird, ob er nicht in einem anderen Staat, den er durchquert hat, schon Schutz gefunden hatte oder zumindest hätte beantragen können. Es wird also getan, als grenze Deutschland unmittelbar an Syrien, Libyen, Eritrea, Afghanistan. Jeder kommt ins Land, jeder wird versorgt, und jeder wird im Inland überprüft.

Dazu gibt es keinerlei gesetzliche oder völkerrechtliche Verpflichtung. Es ist eine politische Entscheidung. Und deshalb kann man ohne Probleme die von der CSU geforderte Obergrenze festlegen, und diese Obergrenze kann auch bei Null liegen. Denn solange diese Einwanderer nicht direkt mit dem Flugzeug aus Damaskus, Tripolis oder Kabul in Frankfurt landen, ist nach geltendem Recht Deutschland nicht zur Aufnahme verpflichtet; mehr noch, der Aufnahmeantrag ist in der Türkei, spätestens Griechenland zu stellen und braucht in Deutschland nicht einmal entgegen genommen zu werden.

Das erste Ergebnis von Merkels Politik ist, dass sehr viele Menschen als Flüchtlinge anerkannt werden, die zuvor bereits sichere Staaten erreicht hatten. Jeder aktuell als Flüchtling anerkannte Einwanderer hätte nach der Dublin-III-Verordnung zurückgewiesen werden können. Keiner der anerkannten Flüchtlinge hätte ohne Merkels Entscheidung, diese europarechtliche Regelung auszusetzen, je ein Aufenthaltsrecht und Zugang zu den Sozialkassen erhalten. Es sind tatsächlich „Merkels Gäste“.

Keine Abschiebungen

Neben diesen nach den in Deutschland praktizierten Maßstäben als „Flüchtling“ anerkannten Einwanderern gibt es noch diejenigen, deren Anträge abgewiesen werden. Das waren bis 2015 oft Menschen vom Balkan, zumeist Roma, und sind mittlerweile die berüchtigten „Nafris“, dazu Schwarzafrikaner, einfach alle, die im Zuge der großen Wanderung auf das Glück hoffen, in den deutschen Sozialstaat einwandern zu können. Nach Ablehnung ihres Antrages sind sie ausreisepflichtig. Die wenigsten erfüllen diese Pflicht. Was passiert ihnen? Kaum etwas. Ihre Versorgung bleibt ihnen erhalten, auch abgelehnte Flüchtlinge werden alimentiert. Abgeschoben werden kann nur in Länder, die kooperieren. Wer von den Einwanderern auch nur etwas geschickt ist, wirft seine Personaldokumente weg, so dass nicht klar ist, welche Staatsangehörigkeit er besitzt. Die Herkunftsländer haben selten Interesse dabei, die abgelehnten Migranten zurückzubekommen und sind nicht kooperativ, sie bestreiten einfach, dass es sich um einen eigenen Staatsbürger handelt. Ohnehin keine Abschiebung erfolgt in unsichere Länder wie Syrien, Afghanistan, Libyen. Obendrein steht den abgelehnten „Flüchtlingen“ der Rechtsweg offen, um sich gegen Abschiebungen zu wehren, wobei die Anwalts- und Gerichtskosten über die Prozesskostenhilfe vom Staat getragen werden. Es gibt einen eigenen Rechtstitel für ausreisepflichtige Ausländer, die dennoch bleiben dürfen: die Duldung. Der Attentäter von Berlin, Anis Amri, war „geduldet“.

Kurzum: Es ist unter geltendem Recht nicht möglich, auch nur die Mehrheit der abgelehnten „Flüchtlinge“ abzuschieben. Es werden also nicht nur zu Hunderttausenden Menschen als Flüchtlinge anerkannt und mit Aufenthaltsrecht bedacht, die ohne weiteres in das erste sichere Land, das sie erreicht haben, zurückgeschickt werden dürften, es werden auch diejenigen, die trotz dieser extrem großzügigen Praxis abgelehnt werden, bis auf Ausnahmen im Land gelassen. Dass in der ganzen Welt jeder den Kopf über Deutschland schüttelt und die deutsche Einwanderungspolitik im Brexit-Wahlkampf wie dem amerikanischen Präsidentschaftsduell als abschreckendes Beispiel diente, sollte niemanden verwundern.

Linke und Grüne sind zufrieden

Was folgt daraus, was bieten die Parteien für Lösungen? Grüne und Linke, mit Ausnahmen von Boris Palmer respektive Sahra Wagenknecht, sind mit der Masseneinwanderung sehr zufrieden. Ein Staat mit einem Staatsvolk, das eine durch Geschichte und Kultur geformte, gemeinsame Identität besitzt, das auch ethnisch homogen ist, empfinden sie als irgendwie Nazi, und wollen es durch einen Staat ersetzen, der die Ordnung über eine durch keine tradierten Bande verbundene Bevölkerung aufrecht erhält. Die Masseneinwanderung von Menschen, die in einer völlig anderen Kultur sozialisiert sind und sich deshalb nie in die deutsche, europäisch-abendländische Leitkultur assimilieren werden, begrüßen sie folglich begeistert. Sie wollen den Zustrom nicht nur nicht stoppen, sondern durch großzügigen Familiennachzug verstetigen und die Wandlungen, die diese Einwanderung mit sich bringt, so unumkehrbar machen. „Unser Land wird sich drastisch ändern, und ich freue mich darauf“ fasste es die grüne Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt zusammen.

Die Placebos der CDU

Die CDU schließlich, die diese Einwanderungswelle zu verantworten hat, erklärt nun, aufgeschreckt durch ihre desaströsen Wahlergebnisse, dass sie gegensteuern will. Im wesentlichen verspricht sie schnellere Anerkennungsverfahren, konsequentere Abschiebungen und eine „europäische Lösung“. Es sind Placebos, um die Leichtgläubigen zu verwirren. Abschiebungen funktionieren nicht, solange das Heimatland nicht kooperiert. Das Heimatland muss nicht kooperieren, solange die Staatsangehörigkeit des Migranten nicht geklärt ist. Und ohne Dokumente ist sie sehr schwer zu klären, so braucht es etwa geschulter Dolmetscher, um die verschiedenen arabischen Dialekte konkreten Staaten zuzuordnen. Und natürlich kann man diese Zuordnungen anschließend gerichtlich anfechten, mit Gegen- und Obergutachtern. Und selbst bei gerichtlicher Entscheidung kann ein Heimatland weiterhin die Rücknahme verweigern, ohne dass etwas geschieht. Denn der CSU-Entwicklungshilfeminister weigert sich standhaft, unkooperativen Staaten die Entwicklungshilfe zu kürzen. Die Situation ist sehr einfach: Man kann direkt an der Grenze einen illegalen Einwanderer zurückweisen, und zwar in das Land, aus dem er kommt. Ist der Illegale aber erst einmal im Land, kann die Rückweisung nur in ein kooperierendes Land erfolgen. Zur Kooperation verpflichtet ist allein das Heimatland, weshalb Illegaler wie Heimatland alles versuchen, um die tatsächliche Staatsangehörigkeit zu vertuschen. Die Möglichkeit, Drittstaaten gegen Geld zu verpflichten, illegale Einwanderer aufzunehmen, wie es etwa Australien macht, lehnt die CDU ab. Damit ist das Versprechen konsequenterer Abschiebung zwar wohlklingend, aber unrealistisch.

Nicht anders verhält es sich mit der Ankündigung schnellerer Anerkennungsverfahren. Zum einen, weil bei tatsächlich kaum stattfindenden Abschiebungen diese Verfahren ohnehin wenig praktische Relevanz haben. Vor allem aber, weil sich an der Praxis nichts ändert, diese Verfahren im Inland nach erfolgtem Grenzübertritt durchzuführen. Es werden also weiterhin zunächst alle ins Land gelassen, die an der Grenze „Asyl“ rufen und nicht aus einem sicheren europäischen Land kommen – das trifft auf 80 Prozent der Weltbevölkerung zu. Die Verfahren selbst mögen beschleunigt werden, aber da die Regelung, wonach nur das erste sichere Land zur Überprüfung und Aufnahme verpflichtet ist, nicht angewandt wird, werden weiterhin viel zu viele Einwanderer als „Flüchtlinge“ anerkannt. Die CDU will also in Wahrheit nichts ändern. Sie hofft darauf, dass einfach nicht mehr so viele Migranten die deutschen Grenzen erreichen, weil andere Staaten ihre Grenzen schließen. Anstatt die eigenen Grenzen zu schützen, zahlt die Bundesrepublik der Türkei Milliardenbeträge, damit sie das mit ihren Grenzen tut, kritisiert aber unverständlicherweise zugleich Mazedonien für die ohne deutsches Geld vollzogene Grenzschließung zu Griechenland.

Die Hoffnung auf eine Weiterverteilung der in Deutschland anerkannten Flüchtlinge in andere EU-Länder schließlich dürfte sich nun auch für die CDU zerschlagen haben. Denn zum einen ist kein EU-Land bereit, die extrem großzügige deutsche Anerkennungspraxis für die Einreise ins eigene Land zu akzeptieren. Gerade die Osteuropäer wollen aus guten Gründen keine muslimische Einwanderung. Entscheidend aber ist, dass die Migranten nicht in andere EU-Länder wollen, weil das Versorgungsniveau in diesen teils signifikant schlechter ist.

Die CDU-Politik läuft, allem Reden von „Konsequenz“ zum Trotz, darauf hinaus, dass jeder ins Land kommt und im Inland versorgt wird, der die deutsche Grenze erreicht, dass als Flüchtling anerkannt wird, wer zuvor zahlreiche sichere Länder durchquert hat, wo er Schutz gefunden hätte, und dass auch von den nicht als Flüchtling anerkannten Migranten nur eine kleine Minderheit wieder abgeschoben wird.

SPD in der Selbstfindung

Die SPD schließlich ist zwischen den Grünen – mehr, mehr, mehr Migranten, damit Deutschland endlich „bunt“ wird – und der CDU – es bleibt wie es ist – hin- und hergerissen. Eine eigene Lösungsidee ist nicht zu erkennen.

CSU bietet Rhetorik, keine Lösung

Die CSU fordert vehement eine „Obergrenze“ von jährlich 200.000 Einwanderern, die als Flüchtlinge anerkannt werden dürfen. Wie genau sich die CSU das vorstellt bleibt nebulös. Gemeint ist vermutlich, dass die überzähligen direkt an der Grenze abgewiesen werden sollen. Wie die CSU auf die Zahl von 200.000 kommt, ist ihr Geheimnis. Denn eine rechtliche Verpflichtung zur Aufnahme auch nur eines Migranten wegen Flucht durch sieben sichere Staaten besteht bekanntlich nicht. Insofern würde der Plan nur Sinn ergeben, wenn zugleich die Dublin-III-Verordnung wieder in Kraft treten würde, wonach alle Migranten im ersten EU-Staat registriert und überprüft werden würden und dann die Verteilung auf die einzelnen EU-Staaten zentral erfolgen würde. Derlei hat man aber von der CSU noch nicht gelesen, es ist angesichts der Ablehnung in den osteuropäischen EU-Ländern wie der Unfähigkeit Griechenlands und Italiens, ihre Grenzen zu sichern und die Ankommenden zu registrieren, auch unrealistisch. Schließlich hat Angela Merkel immer und immer wieder klar gemacht, dass es mit ihr keine Obergrenze geben wird, und Horst Seehofer hat ebenso oft klar gemacht, dass er zwar viel redet, aber keinen echten Konflikt mit der Bundeskanzlerin eingeht. Zur Abschiebung der bereits abgelehnten Einwanderer bietet auch die CSU kein praktikables Konzept. Auch die Forderungen der CSU laufen daher aller Rhetorik zum Trotz auf eine Fortsetzung des status quo hinaus, vielleicht in Details mit etwas verschärfter Verwaltungspraxis, aber ohne grundlegende Korrektur.

FDP auf Merkel-Kurs

Die FDP bietet als Lösung ein Einwanderungsgesetz an. Das klingt erst einmal pfiffig, ist aber nicht mehr als eine Bezeichnung. Entscheidend ist, was damit gemeint ist. Sollen in Zukunft auch diejenigen, die behaupten, „Flüchtlinge“ zu sein, von den Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes erfasst werden oder tritt dieses Gesetz neben die Möglichkeit, an die deutsche Grenze zu reisen und „Asyl“ zu rufen? Geht es also nur um die Ermöglichung zusätzlicher Einwanderung, dieses Mal nach Qualifikation, oder um einen Ausschluss der Einwanderung auf dem Flüchtlings-Ticket zugunsten einer Einwanderung ausschließlich nach der Qualifikation? Diese Frage lässt die FDP unbeantwortet, dabei ist sie grundlegend. Sie hat zunächst etwas mit dem Begriffswirrwarr zu tun, was genau Einwanderung ist. Die akkurate und international übliche Definition lautet, dass der gesamte Vorgang, bei dem Menschen aus anderen Ländern in ein Land zum dauerhaften oder zumindest längerfristigen Aufenthalt einreisen, „Einwanderung“ ist. Auch ein „Flüchtling“ oder „Asylbewerber“ ist ein Einwanderer. Flucht und Asyl sind lediglich spezielle Einwanderungsgründe. In der politischen Debatte in Deutschland wird regelmäßig der Terminus „Einwanderung“ nur für Migration aus ökonomischen, familiären oder sonstigen Gründen gebraucht, während die Aufnahme von vermeintlichen Flüchtlingen und Verfolgten davon getrennt wird. Wie die FDP ihre Forderung nach einem Einwanderungsgesetz versteht und ob es mit seinen vorgesehenen Quoten und Obergrenzen auch für die Einwanderung von angeblichen Flüchtlingen gelten soll, ist unklar. Die FDP plädiert zwar für die Wiederherstellung der europarechtlichen Dublin-III-Regelungen, wonach kein vorgeblicher Flüchtling in Deutschland auch nur seinen Antrag abgeben dürfte, wehrt sich aber andererseits gegen die Obergrenzen-Forderung der CSU. Nüchtern betrachtet wird die FDP im Falle von Koalitionsverhandlungen ihr Einwanderungsgesetz durchsetzen, aber als zusätzliche Einwanderungsmöglichkeit neben der Praxis der Aufnahme von jedermann in das Anerkennungsverfahren als Flüchtling. Die Wahl der FDP führt also eher zu mehr als zu weniger Zuwanderung. Zum Thema Abschiebung sind von der FDP ebenfalls keine Vorschläge zu vernehmen, die über die Worthülsen der CDU hinausgehen.

Australische Lösung bei der AfD

Bleibt die AfD. Diese will die Grenzen schließen. Bei Anwendung der Dublin-III-Verordnung darf kein illegaler Einwanderer, der auf dem Landweg die deutsche Grenze erreicht, auch nur seinen Antrag abgeben, sondern ist in das erste EU-Land seines Reiseweges zurückzuweisen. Das wären Griechenland und Italien, die ersichtlich mit dieser Aufgabe überfordert und zudem unkooperativ sind. Damit müssten die Ankommenden in Camps – sogenannte Transitzonen – an der Grenze verbracht werden. Anders als die übrigen Parteien sichert die AfD zu, dass niemand ohne gültige Einreiseerlaubnis mehr ins Land kommt. Bliebe das Problem der Abschiebung derjenigen, die trotz Ablehnung ihrer Anträge im Land leben. Hier hat die AfD-Vorsitzende Petry die Möglichkeit einer Verbringung in Drittstaaten gegen Geldzahlungen ins Spiel gebracht, eine Lösung, die Australien seit Jahren praktiziert. Damit käme es nicht mehr auf die Identifizierung der Einwanderer an, es könnte ohne Ansehen der Person jeder in diese Abschiebecamps im Ausland verbracht werden. Allein diese Lösung sichert zu, dass sich unberechtigt im Inland aufhaltende Ausländer tatsächlich herausgeschafft werden können.

Problem der Anerkannten

Das dritte Problem sind die durch die extrem weite Anerkennungspraxis als Flüchtlinge anerkannten Personen. Für alle anderen Parteien sind diese durch ihre Anerkennung berechtigt, in Deutschland zu leben und Sozialleistungen zu beanspruchen. Umstritten ist nur, ob sie ihre Familien nachholen können? Die AfD verneint das – wie auch CDU und CSU – was aber nur dann zulässig ist, wenn sie auch diese Anerkannten zeitnah wieder aus dem Land schaffen möchte. Da die Anerkennung einen Besitzstand darstellt, der ohne Änderung der Gegebenheiten im Heimatland nicht angegriffen werden darf, wird das die härteste Aufgabe. Hinsichtlich der Syrer dürfte der zwischenzeitlich eingetretene Waffenstillstand eine Rückführung nach Syrien erlauben. Für Libyen, Afghanistan, Pakistan – alles Länder mit hoch problematischen Einwanderern – stellt es sich anders dar. Hier ist zu befürchten, dass Merkels Gäste dauerhaft im Land verbleiben, auch wenn sie nicht daran denken, sich zu integrieren. Lösungsvorschläge der Parteien dazu fehlen bislang.

Wie kann es gehen?

Will man Massenzuwanderung in Zukunft ausschließen, so geht es nur durch den Grundsatz, dass die EU, und wenn diese das nicht vermag, Deutschland seine Grenzen selbst schützt. Ins Land darf nur, wer vor Grenzübertritt eine Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat. Anerkennungsverfahren haben also außerhalb der EU stattzufinden, höchstens in Transitzonen an den EU-Außengrenzen. Herein darf nur, bei wem eine Chance auf Integration besteht. Zuwanderung in die Sozialsysteme darf es nicht geben. Wer im Inland straffällig wird, ist selbst im Falle der Anerkennung als Flüchtling oder Asylant abzuschieben, notfalls in Drittstaaten.

Bei den bereits Eingereisten und Anerkannten plädiere ich für eine pragmatische Lösung: Wer es schafft, sich binnen zwei Jahren so zu integrieren, dass er Arbeit findet und sich selbst ernähren kann, dabei nicht straffällig wird, der darf befristet bleiben und nach einem weiteren Jahr auch seine Kernfamilie – also nicht den ganzen Clan – nachholen. Wer binnen einer weiteren Frist von fünf oder auch sieben Jahren nicht mehr als drei, meinethalben fünf Monate am Stück arbeitslos wird, darf dauerhaft bleiben. Wer sich aber nicht selbst ernähren kann, der muss gehen, und sei es in ein Drittland. Diese Regelung ist konsequent und diskriminierungsfrei, zudem ist sie erprobt: so regeln Dubai und Abu Dhabi ihre Zuwanderung. Aus humanitären Gründen empfehle ich zudem Einwanderungskontingente für orientalische Christen, Yesiden und andere bedrohte Minderheiten. Eine solche Politik würde binnen kurzem Ordnung, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland wieder herstellen und die Chance bieten, über geregelte Zuwanderung von echten Fachkräften nachzudenken. Diese sollten aus einem Kulturkreis stammen, der eine Integration in Europa leicht macht, und es sollte etwas gelten, was ich ansonsten ablehne: eine Frauenquote. Dann, aber nur dann, kann Zuwanderung wirklich zu einer Bereicherung für alle Beteiligten werden: Die Deutschen, die Einwanderer und den deutschen Sozialstaat.



Wie die AfD die "Asylkrise“ beenden will


Die Alternative für Deutschland präsentiert einen Katalog drastischer Maßnahmen, wie Offshore-Lager und Aussetzung des Familiennachzugs, um Flüchtlinge und Migranten abzuschrecken.

Die AfD-Führung - hier Frauke Petri, Jörg Meuthen und Georg Pazderski - fordert rigide Maßnahmen gegen Flüchtlinge und Migranten.
Die AfD-Führung - hier Frauke Petri, Jörg Meuthen und Georg Pazderski - fordert rigide Maßnahmen gegen Flüchtlinge und Migranten.
Foto: Axel Schmidt / REUTERS
 

Die AfD hat Vorschläge zur Abschreckung und Abwehr von Flüchtlingen und Migranten vorgelegt. In einem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, werden dazu "ein dauerhaftes Aussetzen des Familiennachzugs“, das „Streichen der Prozesskostenhilfe für Immigranten“, eine Versorgung von Asylbewerbern ausschließlich mit Sachleistungen sowie jährlich neu festzusetzende „nationale Obergrenzen“ gefordert.

Eine von der AfD ebenfalls favorisierte „Einrichtung von Offshore-Lagern in Nordafrika, Türkei und Libanon unter Leitung der EU“ Anm.: entspricht dem Klöckner-Plan A2 dürfte bei einigen betroffenen Staaten auf Widerstand stoßen.

Die Ideen sind nicht ganz neu. Die Aussetzung des Familiennachzugs steht schon lange auf der Agenda der Rechtspopulisten. Die Forderung nach Offshore-Lagern steht im AfD-Parteiprogramm.

„Die Bundesregierung versagt in der Flüchtlingskrise nach wie vor, trotz aller vermeintlichen Verschärfungen des Asylrechts“, sagte Georg Pazderski, Mitglied des AfD-Bundesvorstandes und Landeschef der AfD Berlin, der Deutschen Presse-Agentur. Die Grenzen seien immer noch offen, Asylbewerber würden von anderen Staaten nach Deutschland weitergeleitet.

Wahlforscher gehen davon aus, dass der Anstieg der Asylbewerberzahlen seit 2014 ein wichtiger Faktor für das Erstarken der AfD war. Die AfD profiliert sich seit zwei Jahren stark als Anti-Asyl-Partei. Die Zahl der Schutzsuchenden ist in diesem Jahr im Vergleich zu 2015 deutlich zurückgegangen. (dpa)


Merkel - Sie hat uns alle reingelegt, ihre Menschenverachtung kennt keine Grenzen


Transitzonen entsprechen genau meiner Petition
bzw. dem Plan A2 von Julia Klöckner

Die deutsche Bundesregierung sollte die gleichen Gesetze beschließen wie das ungarische Parlament:

Beschluss im Parlament Ungarn will alle Flüchtlinge in Containerdörfern festhalten

Flüchtlinge in Ungarn sollen künftig in der Nähe der serbischen Grenze in Transitzonen festgehalten werden, bis ihr Asylstatus geklärt ist. Das Parlament in Budapest stimmte einem entsprechenden Plan von Ministerpräsident Orban zu.

von , Wien
 

© EPA Gefangene und ein Aufseher bauen Anfang März 2017 nahe Kelebia, rund 180 Kilometer südöstlich von Budapest, einen zweiten Zaun hinter dem ersten Grenzzaun zwischen Ungarn und Serbien.

Mit einer weiteren Gesetzesverschärfung des Asylrechts versucht Ungarn die Praxis zu unterbinden, dass Asylbewerber während ihres Verfahrens das Land verlassen und weiter im Westen abermals Asyl beantragen. Gegen Personen, die illegal die Grenze überqueren, wird künftig noch restriktiver vorgegangen als bisher. Das Parlament in Budapest stimmte am Dienstag mit großer Mehrheit für das Gesetzespaket. 

Stephan Löwenstein

Folgen: Das Gesetz sieht vor, dass künftig für Personen, die einen Asylantrag stellen, ein „verpflichtender Aufenthaltsort“ bestimmt wird. Dort sollen die Antragsteller die rechtskräftige Entscheidung abwarten müssen; Ausgang wird nur mit behördlicher Erlaubnis erteilt (zum Beispiel für eine medizinische Behandlung). Für die Unterbringung werden die sogenannten Transitzonen an der Grenze zu Serbien mit Wohncontainern ausgebaut. Nach unterschiedlichen Angaben der Regierung in Budapest sollen dort zwischen 200 und 300 Personen untergebracht werden können. Offen sind diese Transitzonen nur in Richtung Serbien.  

Das neue Gesetz sieht außerdem vor, die Asylverfahren zu beschleunigen. Die Einspruchsfrist gegen einen abgelehnten Asylantrag wird auf drei Tage verkürzt. Die Behörde muss den Einspruch innerhalb von drei Tagen an ein Gericht weiterleiten. Dieses kann Asylbewerber persönlich in der Transitzone oder telefonisch anhören. Die Behörden erhalten das Recht, Asylverfahren einzustellen, wenn der Asylbewerber sich nicht äußert, keine Fingerabdrücke abgeben will oder sich nicht fotografieren lässt.  
 

Bislang ist es so, dass zwar jeden Tag nur wenige Personen zum Asylverfahren zugelassen werden - nach Angaben der Regierung zehn pro Tag an jeder der beiden Einlassstellen an der serbisch-ungarischen Grenze. Die kommen während des Verfahrens in ein offenes Lager, wie es das EU-Recht verlangt. Dort wartet praktisch niemand den Ausgang des Verfahrens ab, denn jeder verschwindet baldmöglichst über die nächste Grenze. Da das wichtigste Lager in Körmend ganz im Westen Ungarns eingerichtet ist, heißt das in der Regel: nach Österreich (und dann gegebenenfalls nach Deutschland).

Orban im Februar 2015: „Die europäische Regelung ist zu locker“

Im Februar 2015, vor der Eskalation der Flüchtlingskrise, hatte der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán in einem Gespräch mit der F.A.Z. die Frage der Masseneinwanderung über das Asylrecht aufgeworfen. „Die europäische Regelung ist locker, unvernünftig und verleitet zu Zuwiderhandlungen“, sagte Orbán schon damals. Wirtschaftseinwanderer nutzten das aus. Doch mache er ihnen keinen Vorwurf. Der Vorwurf richte sich vielmehr an „uns, die wir das zulassen“.

So habe die EU-Kommission Ungarn verboten, Flüchtlinge während eines Asylverfahrens festzuhalten, um sie nach einer möglichen Ablehnung abzuschieben. Brüssel habe verfügt, dass nicht als illegaler Grenzübertreter behandelt werden dürfe, wer sich für einen politischen Flüchtling erklärt. „Er kann sich frei bewegen, und das tut er. Aber ich denke, Österreicher oder Deutsche werden das früher oder später satt haben“, sagte Orbán.  

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© EPA  Ungarns Ministerpräsident Orban verfolgt eine Politik der strengen Abschottung gegenüber Flüchtlingen

Mit der neuen Gesetzesverschärfung soll nun versucht werden, die alte Regelung wieder herzustellen. Da die europäische Rechtsgrundlage aber unverändert ist, stellt sich weiterhin das Problem, dass Asylbewerber nicht festgehalten werden dürfen, Ungarn sie aber nicht frei im Land und aus dem Land reisen lassen will. Der juristische Ausweg besteht darin, dass die Transitzonen nicht hermetisch abgeschlossen sein sollen. Regierungssprecher Kovács sagt, niemand werde daran gehindert, sie nach hinten wieder zu verlassen – in Richtung Serbien. Ob Serbien Migranten zurücknimmt, die von dort kommen, das sei nicht seine Sache, sagte der ungarische Regierungssprecher Zoltán Kovacs dieser Tage in Wien.

Diese rechtliche Konstruktion ist nicht neu. Dem Grundsatz nach funktioniert so auch das deutsche Flughafenverfahren. Die Regierung in Budapest hat den Willen, es entsprechend zu adaptieren, schon im vergangenen Jahr bei der Einrichtung der sogenannten Transitzonen an der Grenze zur Sprache gebracht. Diese Transitzonen – eingezäunte Wohncontainer – dienten bislang nur als Zwischenstation. Inzwischen hält man sie offensichtlich für hinreichend funktionsfähig – oder die Zahl der angenommenen Anträge für klein genug (anfangs waren es noch dreißig am Tag).

Gleichzeitig lässt die ungarische Regierung den Grenzzaun zwischen Serbien und Ungarn an solchen Stellen, die als kritisch betrachtet werden, seit Ende Februar durch einen zweiten Zaun verstärken. Dieser offiziell als „intelligent“ bezeichnete Zaun soll Strom führen und es dadurch ermöglichen, dass Verletzungen der Sperre technisch unmittelbar erkannt werden. Offiziell wird versichert, dass von davon keine Gefahr für Leib und Leben ausgehe. Im Mai solle dieser zweite Zaun fertig sein.

Berichte über Misshandlungen von Flüchtlingen

Eine andere Neuregelung lautet: Personen, die sich „auf dem Landesgebiet illegal aufhalten“ und dort angehalten werden, „begleitet die Polizei durch die Tore an der Grenzsperre zurück“. Und weiter: „Danach können sie einen Asylantrag in der Transitzone unter kontrollierten, geordneten Umständen einreichen.“ Auch das ist so neu nicht. Zwar galt bisher formal, dass illegale Einwanderer nur dann nach Serbien zurückgebracht werden, wenn sie innerhalb eines Streifens von acht Kilometern hinter der Grenze aufgegriffen werden. Das wurde offenbar sehr weit ausgelegt. Jedenfalls gibt es mannigfach Berichte von in Serbien gestrandeten Migranten, wonach sie schon weit mehr als acht Kilometer gelaufen und dennoch zurückgebracht worden seien.

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© dpa  September 2015 nahe dem Grenzübergang zwischen Röszke, Ungarn, und Horgos, Serbien: Die ungarische Polizei hält die Flüchtlinge mit Wasserwerfern und Tränengas davon ab, die Grenze zu überqueren.

Faktisch neu wäre nur das zahme Wort „begleitet“. Denn ebenso mannigfach gibt es Berichte, wonach die ungarische Polizei vor allem junge männliche Grenzverletzer systematisch verprügelt oder anderweitig misshandelt. Nichtregierungsorganisationen und Medien, auch die F.A.Z., haben darüber berichtet. Die zahlreichen Berichte erwecken den Anschein, dass es gezielte Misshandlungen sind, zu denen mindestens stillschweigend ermuntert wird, um vom illegalen Grenzübertritt abzuschrecken (über Bulgarien wird Ähnliches berichtet). Werden solche Anschuldigungen in Ungarn offiziell untersucht?

Regierungssprecher Kovács bekundet die Auffassung, das sei nicht notwendig. Denn die Polizeiprotokolle der Aufgriffe verzeichneten keine solchen Vorfälle, weswegen sie nicht stattgefunden haben könnten. Er wisse von acht Fällen, in denen Beschwerden untersucht würden. Es könne sich aber keinesfalls um ein „reguläres“ Vorgehen handeln, wie es „sogenannte Menschenrechtsorganisationen“ behaupteten, befand Orbáns Sprecher.

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