Asyl: Geltendes Recht muss umgesetzt werden!
Für die CDU ist klar: Wir helfen denjenigen, die Schutz benötigen. Wenn aber ein gründliches Verfahren feststellt, dass es keinen Anspruch auf Schutz gibt, dann müssen Rückführungen konsequent durchgeführt werden. Denn noch immer bleiben viele abgelehnte Bewerber bei uns – weil SPD, Grüne und Linke in den Ländern nicht konsequent abschieben oder weil die Identität dieser Bewerber nicht feststeht. Deshalb hat die Bundesregierung jetzt wichtige Maßnahmen beschlossen, um geltendes Recht zügig und konsequent durchzusetzen.
cdu.de
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Die Placebos der CDU
von Dr. Maximilian Krah
Die CDU schließlich, die diese Einwanderungswelle zu verantworten hat, erklärt nun, aufgeschreckt durch ihre desaströsen Wahlergebnisse, dass sie gegensteuern will. Im wesentlichen verspricht sie schnellere Anerkennungsverfahren, konsequentere Abschiebungen und eine „europäische Lösung“. Es sind Placebos, um die Leichtgläubigen zu verwirren. Abschiebungen funktionieren nicht, solange das Heimatland nicht kooperiert. Das Heimatland muss nicht kooperieren, solange die Staatsangehörigkeit des Migranten nicht geklärt ist. Und ohne Dokumente ist sie sehr schwer zu klären, so braucht es etwa geschulter Dolmetscher, um die verschiedenen arabischen Dialekte konkreten Staaten zuzuordnen. Und natürlich kann man diese Zuordnungen anschließend gerichtlich anfechten, mit Gegen- und Obergutachtern. Und selbst bei gerichtlicher Entscheidung kann ein Heimatland weiterhin die Rücknahme verweigern, ohne dass etwas geschieht. Denn der CSU-Entwicklungshilfeminister weigert sich standhaft, unkooperativen Staaten die Entwicklungshilfe zu kürzen. Die Situation ist sehr einfach: Man kann direkt an der Grenze einen illegalen Einwanderer zurückweisen, und zwar in das Land, aus dem er kommt. Ist der Illegale aber erst einmal im Land, kann die Rückweisung nur in ein kooperierendes Land erfolgen. Zur Kooperation verpflichtet ist allein das Heimatland, weshalb Illegaler wie Heimatland alles versuchen, um die tatsächliche Staatsangehörigkeit zu vertuschen. Die Möglichkeit, Drittstaaten gegen Geld zu verpflichten, illegale Einwanderer aufzunehmen, wie es etwa Australien macht, lehnt die CDU ab. Damit ist das Versprechen konsequenterer Abschiebung zwar wohlklingend, aber unrealistisch.
Nicht anders verhält es sich mit der Ankündigung schnellerer Anerkennungsverfahren. Zum einen, weil bei tatsächlich kaum stattfindenden Abschiebungen diese Verfahren ohnehin wenig praktische Relevanz haben. Vor allem aber, weil sich an der Praxis nichts ändert, diese Verfahren im Inland nach erfolgtem Grenzübertritt durchzuführen. Es werden also weiterhin zunächst alle ins Land gelassen, die an der Grenze „Asyl“ rufen und nicht aus einem sicheren europäischen Land kommen – das trifft auf 80 Prozent der Weltbevölkerung zu. Die Verfahren selbst mögen beschleunigt werden, aber da die Regelung, wonach nur das erste sichere Land zur Überprüfung und Aufnahme verpflichtet ist, nicht angewandt wird, werden weiterhin viel zu viele Einwanderer als „Flüchtlinge“ anerkannt. Die CDU will also in Wahrheit nichts ändern. Sie hofft darauf, dass einfach nicht mehr so viele Migranten die deutschen Grenzen erreichen, weil andere Staaten ihre Grenzen schließen. Anstatt die eigenen Grenzen zu schützen, zahlt die Bundesrepublik der Türkei Milliardenbeträge, damit sie das mit ihren Grenzen tut, kritisiert aber unverständlicherweise zugleich Mazedonien für die ohne deutsches Geld vollzogene Grenzschließung zu Griechenland.
Die Hoffnung auf eine Weiterverteilung der in Deutschland anerkannten Flüchtlinge in andere EU-Länder schließlich dürfte sich nun auch für die CDU zerschlagen haben. Denn zum einen ist kein EU-Land bereit, die extrem großzügige deutsche Anerkennungspraxis für die Einreise ins eigene Land zu akzeptieren. Gerade die Osteuropäer wollen aus guten Gründen keine muslimische Einwanderung. Entscheidend aber ist, dass die Migranten nicht in andere EU-Länder wollen, weil das Versorgungsniveau in diesen teils signifikant schlechter ist.
Die CDU-Politik läuft, allem Reden von „Konsequenz“ zum Trotz, darauf hinaus, dass jeder ins Land kommt und im Inland versorgt wird, der die deutsche Grenze erreicht, dass als Flüchtling anerkannt wird, wer zuvor zahlreiche sichere Länder durchquert hat, wo er Schutz gefunden hätte, und dass auch von den nicht als Flüchtling anerkannten Migranten nur eine kleine Minderheit wieder abgeschoben wird.
„Merkels Gäste“
von Dr. Maximilian Krah
Merkel macht aus Einwanderern Flüchtlinge
Und nun kommt Merkels Politik ins Spiel. Die Dublin-III-Verordnung, die bestimmt, dass die Prüfung, ob ein Asylgrund vorliegt oder ein Einwanderer ein Flüchtling ist, im ersten EU-Land stattfindet, enthält ein Selbsteintrittsrecht: jedes EU-Land darf diese Prüfung selbst vornehmen, anstatt die Ankommenden zurückzuweisen. Und von diesem Selbsteintrittsrecht macht Deutschland seit Sommer 2015 Gebrauch. Das heißt: Wer immer an die deutsche Grenze kommt, wird ins Land gelassen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das auch für angebliche Flüchtlinge gilt, versorgt, und im Inland überprüft, ob er tatsächlich einen Fluchtgrund hat. Nicht geprüft wird, ob er nicht in einem anderen Staat, den er durchquert hat, schon Schutz gefunden hatte oder zumindest hätte beantragen können. Es wird also getan, als grenze Deutschland unmittelbar an Syrien, Libyen, Eritrea, Afghanistan. Jeder kommt ins Land, jeder wird versorgt, und jeder wird im Inland überprüft.
Dazu gibt es keinerlei gesetzliche oder völkerrechtliche Verpflichtung. Es ist eine politische Entscheidung. Und deshalb kann man ohne Probleme die von der CSU geforderte Obergrenze festlegen, und diese Obergrenze kann auch bei Null liegen. Denn solange diese Einwanderer nicht direkt mit dem Flugzeug aus Damaskus, Tripolis oder Kabul in Frankfurt landen, ist nach geltendem Recht Deutschland nicht zur Aufnahme verpflichtet; mehr noch, der Aufnahmeantrag ist in der Türkei, spätestens Griechenland zu stellen und braucht in Deutschland nicht einmal entgegen genommen zu werden.
Das erste Ergebnis von Merkels Politik ist, dass sehr viele Menschen als Flüchtlinge anerkannt werden, die zuvor bereits sichere Staaten erreicht hatten. Jeder aktuell als Flüchtling anerkannte Einwanderer hätte nach der Dublin-III-Verordnung zurückgewiesen werden können. Keiner der anerkannten Flüchtlinge hätte ohne Merkels Entscheidung, diese europarechtliche Regelung auszusetzen, je ein Aufenthaltsrecht und Zugang zu den Sozialkassen erhalten. Es sind tatsächlich „Merkels Gäste“.
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Vorbeugen wäre besser als heilen
Wenn die CDU ihre CDU.Stammwähler und andere noch unentschlossene Wähler beruhigen bzw. anziehen will, dann bleibt ihr nichts anderes übrig, als
meine Petition zu befolgen:
Stopp des Zuzuges weiterer Flüchtlinge
Da eine Abschiebung von Immigranten ohne Bleiberecht schwierig bis unmöglich ist, darf man sie gar nicht erst ins Land lassen. Man muss sie in Transitzonen (und zwar ALLE, die kommen) auffangen und in Hotspots in Griechenland oder Italien bzw. in Offshore-Lagern in der Türkei, Libanon, Jordanien, möglicherweise auch Ägypten, Tunesien, Libyen zurückbringen, wo sie Sicherheit finden können, wo sie ihren Asylantrag stellen können, wo sie im Rahmen einer Kontingentregelung eventuell von einem EU-Land aufgenommen werden können, wo man natürlich eindeutige Kriegsflüchtlinge mit syrischen Ausweis schneller in ein EU-Land einreisen lassen könnte. Die Asylsuchenden ohne Pass werden wahrscheinlich in ihr sicheres Heimatland freiwillig zurückkehren, weil ihnen das Lagerleben zu unbequem ist und nicht mit dem Ku-Damm in Berlin oder dem Bahnhofsvorplatz in Köln zu vergleichen ist, wo sie ja eigentlich als Scheinflüchtlinge hin wollten.
Ralf Kotowski |
Goldregenweg 53 |
51061 Köln |
Tel.: 0221 - 6320273 |
E-Mail: ralf.kotowskinetcologne.de |
Internet: www.opk-akte-verfasser.de |
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Helds Ausblick, 4-2017
Die illegale Einwanderung in den Sozialstaat
tichyseinblick.de