Flüchtlingspetition

Flüchtlingspetition

Union will Rot-Rot-Grün unbedingt verhindern



Eine rot-rot-grüne Mehrheit zu verhindern, ist das zentrale Ziel von CDU/CSU im Bundestagswahlkampf - mit Angela Merkel an der Spitze. Durch die Bereitschaft der SPD, mit der Linkspartei im Bund zu koalieren, "haben wir eine neue Konstellation", warnt Bayerns Innenminister Herrmann im ZDF.

Klare Zielsetzung sei es, dass ohne CDU/CSU keine Bundesregierung gebildet werden kann, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im ZDF heute journal. Früher sei auch die SPD gegen eine Koalition mit der Linkspartei im Bund gewesen, wegen deren Außen- und Sicherheitspolitik. Dies sei nun mit Martin Schulz an der SPD-Spitze anders geworden. Daher sei die SPD der Gegner.


Wenn die angeblich „geeinigte“ Union glaubt, Erfolg zu haben mit ihrer Kampagne: Der Wähler, vor allem der traditionelle CDU-Stammwähler muss unbedingt die CDU und Fr. Merkel (mit ihrer Aussage: „Das deutsche Asylrecht kennt keine Obergrenze“) wählen, um Rot/Rot/Grün und Schulz zu verhindern (für den die Merkelaussage allerdings auch gilt), dann irrt sie sich.

Übrigens ist die Merkel-Aussage: „Das deutsche Asylrecht kennt keine Obergrenze“ in der Praxis irrelevant. Ich verstehe nicht, warum man das immer noch nicht kapiert hat und den Ausspruch als Begründung für Fr. Merkels falsche Flüchtlingspolitik  dauernd missbraucht. Denn es gibt gar keine Flüchtlinge, denen man unbegrenzt nach der GFK Asyl gewähren muss. Es gibt nur Immigranten, deren Einreise man jederzeit begrenzen kann, auch auf Null, wenn man es nur will.

Dr. Maximilian Krah
Merkel macht aus Einwanderern Flüchtlinge

Wer immer an die deutsche Grenze kommt, wird ins Land gelassen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das auch für angebliche Flüchtlinge gilt, versorgt, und im Inland überprüft, ob er tatsächlich einen Fluchtgrund hat. Nicht geprüft wird, ob er nicht in einem anderen Staat, den er durchquert hat, schon Schutz gefunden hatte oder zumindest hätte beantragen können. Es wird also getan, als grenze Deutschland unmittelbar an Syrien, Libyen, Eritrea, Afghanistan. Jeder kommt ins Land, jeder wird versorgt, und jeder wird im Inland überprüft.

Dazu gibt es keinerlei gesetzliche oder völkerrechtliche Verpflichtung. Es ist eine politische Entscheidung. Und deshalb kann man ohne Probleme die von der CSU geforderte Obergrenze festlegen, und diese Obergrenze kann auch bei Null liegen. Denn solange diese Einwanderer nicht direkt mit dem Flugzeug aus Damaskus, Tripolis oder Kabul in Frankfurt landen, ist nach geltendem Recht Deutschland nicht zur Aufnahme verpflichtet; mehr noch, der Aufnahmeantrag ist in der Türkei, spätestens Griechenland zu stellen und braucht in Deutschland nicht einmal entgegen genommen zu werden.

Das erste Ergebnis von Merkels Politik ist, dass sehr viele Menschen als Flüchtlinge anerkannt werden, die zuvor bereits sichere Staaten erreicht hatten. Jeder aktuell als Flüchtling anerkannte Einwanderer hätte nach der Dublin-III-Verordnung zurückgewiesen werden können. Keiner der anerkannten Flüchtlinge hätte ohne Merkels Entscheidung, diese europarechtliche Regelung auszusetzen, je ein Aufenthaltsrecht und Zugang zu den Sozialkassen erhalten. Es sind tatsächlich „Merkels Gäste“.


Der traditionelle CDU-Stammwähler (wie z.B. ich), der gern eine seehofersche Obergrenzen-Regierung wählen würde, es aber in NRW nicht kann, wird statt der CDU die AfD wählen (mit ihrer Aussage: „Das deutsche Einwanderungsrecht kennt eine Obergrenze, die natürlich auch bei Null liegen kann“). Der traditionelle CDU-Stammwähler entzieht der CDU seine Stimme wohlwissend auf die Gefahr hin, dass die CDU ihre Position als stärkste Partei verlieren kann und SPD-Schulz plötzlich große Chancen hat, Kanzler zu werden werden.

Tilman Gerwien
Warum Merkel nicht mehr in unsere Zeit passt - und sie tatsächlich verlieren kann

epochtimes.de
Die SPD überholt die Union nun auch in der Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid. Im „Sonntagstrend“, der wöchentlich für die „Bild am Sonntag“ erhoben wird, steigt die SPD gegenüber der Vorwoche um einen Zähler und erreicht 33 Prozent. Die Union aus CDU und CSU verliert gegenüber der Vorwoche einen Zähler und kommt jetzt auf 32 Prozent.

In der neuen Emnid-Umfrage bleiben die Werte von Linken (acht Prozent) und Grünen (sieben Prozent) unverändert. Ein rot-rot-grünes Bündnis hätte damit eine rechnerische Mehrheit im Bundestag.


Das
beunruhigt den traditionellen CDU-Stammwähler nicht im Geringsten, da für ihn die Chance, doch noch eine Obergrenzen-Regierung zu bekommen, letztendlich bei Rot/Rot/Grün viel größer ist, als bei Schwarz/Rot oder Schwarz/Grün.

Das liegt daran, dass die CDU eine Koalition mit der AfD (bis jetzt) ablehnt, was meiner Meinung nach sehr dumm von ihr ist, die SPD aber nicht so dumm ist und eine Koalition mit der Linkspartei in Betracht zieht, wenn sie merkt, dass sie allein mit den Grünen keine Regierungsmehrheit hinbekommt. Die Linke, zumindest Wagenknecht und Lafontaine, wollen, ähnlich wie die AfD, zum Schutz der eigenen Bürger vor sozialer Überlastung (Kosten in Milliardenhöhe), ansteigender Kriminalität und ansteigendem IS-Terror eine Obergrenze einführen. SPD und Grüne könnten (müssten) hier nachgeben, denn sie wollen ja unbedingt regieren und das geht nur zusammen mit der Linkspartei.


Die Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht erntet Kritik aus ihrer eigenen Partei, SPD, CDU und den Grünen. Sie hatte nach dem Terror in Ansbach gesagt, dass die Integration von Flüchtlingen mit erheblichen Problemen verbunden sei.

Vor einer Woche ging ein afghanischer Flüchtling in einem Regionalzug bei Würzburg mit einer Axt auf Fahrgäste los. Am Sonntagabend tötete ein polizeibekannter syrischer Asylbewerber in Reutlingen (Baden-Württemberg) eine schwangere Polin mit einer Machete.

In der Nacht zum Montag zündete ein weiterer syrischer Flüchtling in Ansbach (Bayern) eine Rucksackbombe. Die Linken-Fraktionschefin Sahra Wagenknecht nimmt diese Taten von Flüchtlingen zum Anlass, die Politik der Regierung von Angela Merkel erneut scharf zu kritisieren.

Die Ereignisse der letzten Tage zeigen, dass die Aufnahme und Integration einer großen Zahl von Flüchtlingen und Zuwanderern mit erheblichen Problemen verbunden und schwieriger ist, als Merkels leichtfertiges ‚Wir schaffen das‘ uns im letzten Herbst einreden wollte.

Der Staat muss jetzt alles dafür tun, dass sich die Menschen in unserem Land wieder sicher fühlen können. Das setzt voraus, dass wir wissen, wer sich im Land befindet und nach Möglichkeit auch, wo es Gefahrenpotentiale gibt.

Ich denke, Frau Merkel und die Bundesregierung sind jetzt in besonderer Weise in der Verantwortung, das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des Staates und seiner Sicherheitsbehörden zu erhalten.
berlinjournal

Schon im Januar war Sahra Wagenknecht auf massive Kritik in den eigenen Reihen gestoßen. Damals sagte sie nach den Übergriffen an der Silvesternacht in Köln, wer „Gastrecht missbraucht“, der habe „Gastrecht verwirkt“.


Anm.: Manche Kritiker von Wagenknecht behaupten, die Flüchtlinge hätten gar kein Gastrecht, demnach könnten sie es auch nicht verwirken, sie hätten ein Asylrecht, das sie auch bei kriminellen Straftaten nicht verlieren können. Das ist aber in doppelter Hinsicht falsch. 1. haben die Flüchtlinge kein Asylrecht, sondern sie "genießen" laut Grundgesetz das Recht Deutschlands, Asylsuchenden Asyl zu gewähren. 2. handelt es sich nicht um Flüchlinge, sondern um Einwanderer, die aus sicheren Ländern (z.B. Österreich) nach Deutschland auf Grund der Einladung von Fr. Merkel eingewandert sind. Insofern sind es wirklich "Merkels Gäste".

Dr. Maximilian Krah
Asylrecht vs. Flüchtlingsschutz

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ steht im Grundgesetz. Während sonst „jeder das Recht hat, seine Meinung zu verbreiten“ oder „jeder Deutsche das Recht hat, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“, stolpert der aufmerksame Leser beim Asylrecht über das Wort „genießen“. Es steht da aus gutem Grund: Die Verfassungsväter dachten natürlich nicht daran, jedem Menschen auf Erden das Recht zu geben, sich vor deutschen Gerichten ins Land klagen zu können – sie wollten dem Staat das Recht geben, Verfolgte aufzunehmen und damit die Personalhoheit des verfolgenden Staates brechen. Erst das Bundesverfassungsgericht hat in den 1950er Jahren aus dem passiven „genießen“ ein aktives „einklagen“ gemacht, mit der Folge, dass jeder, der an Deutschlands Grenze kam und das Wort „Asyl“ sprach, hereingelassen wurde, um im Inland seine Berechtigung zu prüfen. Dieser weltweit einmalige Ansatz war unschädlich, solange die Bundesrepublik durch den Eisernen Vorhang vor Massenzuwanderung geschützt war. Als es damit 1990 vorbei war, zeigte sich schnell, dass es so nicht geht. Anstatt nun dem Artikel 16 den eigentlichen Sinn wiederzugeben, entstand das Ungetüm des Artikels 16 a. Nach wie vor gibt es das Recht jedes Menschen auf Erden, sich mit Prozesskostenhilfe im Inland nach Deutschland einzuklagen, aber das gilt seit 1992 nicht mehr, wenn man aus einem sicheren Staat einreist, in dem man auch einen Asylantrag hätte stellen können. Da das für alle Nachbarstaaten Deutschlands gilt, ist die Zahl der Asylantragssteller massiv gesunken, mehr noch die der anerkannten Asylanten.

Die Idee, dass man im ersten sicheren Land, das man erreicht, Asyl beantragen muss, ist weltweit Standard und geltendes Europarecht. Die Dublin-III-Verordnung legt es fest. Das erste EU-Land ist für das Anerkennungsverfahren zuständig. Von dort aus wird dann auf die anderen Länder weiter verteilt. Wer aber ist asylberechtigt? Derjenige, der aus politischen, rassischen oder ethnischen Gründen verfolgt wird. Erforderlich ist eine gezielte Verfolgung durch eine staatliche Instanz. Wird also der syrische Dissident per Haftbefehl vom Regime gesucht, weil er politisch aktiv war, so hat er Asylrecht. Wer aber sein Land verlässt, weil sein Heimatort bombardiert wird, der hat kein Asylrecht – denn er wird ja nicht gezielt verfolgt, sondern sein Leid ist eine Konsequenz des Bürgerkrieges, aber eben nicht auf ihn persönlich gerichtet. Er ist nicht Asylbewerber, er ist Flüchtling.

Der Schutz der Flüchtlinge muss, das wird gern übersehen, vom Asylrecht unterschieden werden. Das Grundgesetz schützt nur die Asylbewerber, und von denen gibt es auch gegenwärtig sehr, sehr wenige. Es ist also richtig, dass das geltende und weltweit einmalige deutsche Asylrecht keine Obergrenze kennt - aber darauf kommt es auch nicht an, weil wir es nicht mit Asylbewerbern, sondern angeblichen Flüchtlingen zu tun haben.


Auf dem Linken-Parteitag in Magdeburg hat Sahra Wagenknecht eine Torte ins Gesicht bekommen. Eine „antifaschistische“ Gruppe verteilte Zettel. Darauf begründet sie den Angriff unter anderem damit, dass die Linken-Fraktionsvorsitzende nicht alle Migranten nach Deutschland lassen will. Zudem wird Wagenknecht mit der AfD-Vizevorsitzenden Beatrix von Storch verglichen.

Zur aktuellen Debatte nach der Silvesternacht sagte die Linken-Politikerin:

„Gerade in der ganzen Diskussion über die Kölner Ereignisse ist völlig klar: Wer Gastrecht missbraucht, der hat Gastrecht dann eben auch verwirkt. Das ist eine klare Position der Linken.“

„Die Regierung hat eine bestimmte Entwicklung eingeleitet und jetzt tut sie nichts, um die Lage im Griff zu behalten. Und umso mehr ihr die Lage entgleitet, desto größer ist die Gefahr, dass die Menschen Ängste haben.“


Sahra Wagenknecht spricht erneut von „eklatantem Staatsversagen“, das zu politischen Entwicklungen führe, die niemand wollen sollte. Die Verantwortung dafür liege bei denen, die nicht endlich die Weichen so stellen, dass man die Lage bewältigen könne
berlinjournal

Natürlich würde es mir als Opfer des Kommunismus besonders schwer fallen, ausgerechnet die SED-Unrechts-Nachfolgepartei in der bundesdeutschen Regierungsverantwortung zu sehen. Das ginge nur, wenn die Linkspartei wie Ramelow ohne wenn und aber vorher betont hat „die DDR war ein Unrechtsstaat“ und hinzufügt, dass man nicht die Absicht hat, solch einen Unrechtsstaat zu wiederholen, was übrigens auch gegen das Grundgesetz verstoßen würde.

 

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