Flüchtlingspetition

Flüchtlingspetition

 

Petitionen 63228 - 62055

Petition 63228 - 13. Januar 2016
Aufenthaltsrecht - Stopp des Zuzuges weiterer Flüchtlinge durch
Einrichtung von Transitzonen bzw. Off-Shore-Lagern

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung sich aktiv dafür einsetzt, die Flüchtlingswelle nach Europa unverzüglich zu stoppen, indem Deutschland bzw. die Europäische Union Transitzonen an der deutschen Grenze bzw. Off-Shore-Lager vor den EU-Grenzen im Libanon, in Nordafrika, in Westsyrien in der Türkei einrichtet, selber finanziert und mit eigenem Personal betreibt, und indem somit die Flüchtlinge aufgehalten werden, nach Deutschland bzw. in die EU-Staaten zu kommen.

Begründung

Die Flüchtlinge erhalten die Möglichkeit, sich in den Transitzonen in humaner Weise (Verpflegung, Unterkunft und medizinische Betreuung wären gewährleistet) auf ihre Rückreise vorzubereiten bzw. in den Off-Shore-Lagern Sicherheit vor Verfolgung zu finden und außerdem ihren Asylantrag für eine eventuelle Aufnahme in einem EU-Land zu stellen. Bei einem negativen Asylbescheid werden die Flüchtlinge in ihre Heimatländer zurückgeschickt. Bei einem positiven Asylbescheid besteht die Möglichkeit, soweit dies von den Flüchtlingen erwünscht ist, im Rahmen einer freiwilligen Kontingentregelung von einem EU-Land aufgenommen und integriert zu werden.

"Die Flüchtlingswelle ist zu groß, um sie nicht zu stoppen", sagte EU-Ratspräsident Donald Tusk, d. h. die Flüchtlingswelle nach Europa muss unverzüglich gestoppt werden.

“Wir werden nicht umhin kommen, eine Obergrenze festzulegen”, sagte Vorsitzender der Jungen Union. “Wir brauchen einen Plan für 2016/2017, wie wir Zuwanderung begrenzen können. Ich kenne niemanden, der sagt, so kann das auf Dauer weitergehen oder die Zahl kann auch noch steigen.” Ziemiak glaubt, dass Deutschland 250.000 Flüchtlinge gut bewältigen könnte.

"Höchstens 200.000 Flüchtlinge jährlich hält Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer für tragbar", hieß es in ZEIT ONLINE.

Die CDU sei entschlossen, “den Zuzug von Asylbewerbern und Flüchtlingen durch wirksame Maßnahmen spürbar zu verringern”, weil “ein Andauern des aktuellen Zuzugs Staat und Gesellschaft auch in einem Land wie Deutschland dauerhaft überfordern” würde, sagte man auf dem CDU-Parteitag.

Weil die Integrationskapazität in Deutschland bei 250.000 bzw. 200.000 Flüchtlingen pro Jahr liegt und Deutschland bereits in einem Jahr (2015) eine Million Flüchtlinge aufgenommen hat, muss eine drei- bis vierjährige Aufnahmepause eingelegt werden, um die eine Million Flüchtlinge, die schon da sind, ordentlich zu integrieren, ehe man daran denken kann, weitere Flüchtlinge aufzunehmen.

 

Ablehnung der Petition 63228

 

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Anwort auf Ablehnung der Petition 63228
 

Zitat Petitionsausschuss:
Der Petitionsausschuss weist einführend darauf hin, dass das Recht in Deutschland Asyl nach Artikel 16a Grundgesetz (GG) zu beantragen, jedem Ausländer zusteht.

Der Absatz (1) sagt zwar aus:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Mit Absatz (2) geht der Artikel 16a Grundgesetz (GG) aber noch weiter:

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist

Folglich darf Deutschland einem Asylbewerber die Einreise durchaus verweigern (vor allem dann, wenn Deutschland meint, die Aufnahmeobergrenze erreicht zu haben), wenn der Asylbewerber über Österreich einreist, wobei klar ist, dass Österreich zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gehört, in denen gemäß Absatz (2) die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist und der Asylbewerber schon in Österreich sicher vor Verfolgung war und den Asylantrag in Österreich stellen konnte.

Zitat Petitionsausschuss:
Zur Gewährleistung eines effektiven Grundrechtsschutzes muss allen Asylbewerbern ein Vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Deutschland mindestens so lange gewährt werden, bis in einem Asylverfahren über ihren Antrag entschieden worden ist.

Die Aussage stimmt nicht. Da die Gewährleistung eines effektiven Grundrechtsschutzes sich nicht allein auf Deutschland bezieht, beziehen kann, sondern auch auf Österreich und alle anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften beziehen muss, muss Deutschland keineswegs allen Asylbewerbern ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht mindestens so lange gewähren, bis in einem Asylverfahren über ihren Antrag entschieden worden ist.

Die FDP will eine Obergrenze
mit der "Deutschland klar macht, wir tragen es nicht mehr alleine und wir haben erkannt, wir können auch keinen Alleingang in Europa stemmen, so stark wir auch sein mögen."

Lindner bei "hart aber fair": (40:50) Herr Oppermann … es wird solange keine europäische Lösung geben, bis Deutschland seine Politik so verändert, dass unsere französischen, niederländischen und schwedischen Partner sich auch dahinter versammeln können. Und ich glaube, dass eine große Hürde für eine Einigung die, ich sage es noch einmal, von der Bundeskanzlerin vertretene Politik der grenzenlosen Aufnahmebereitschaft ist. Die versucht jetzt langsam zurückzukommen, aber noch nicht hinreichend. Und wir müssen zu einem gemeinsamen europäischen System kommen. Aber der Hebel dafür wird sein, dass Deutschland klar macht, wir tragen es nicht mehr alleine und wir haben erkannt, wir können auch keinen Alleingang in Europa stemmen, so stark wir auch sein mögen.
Quelle:
http://www1.wdr.de/daserste/hartaberfair/videos/videoangezaehltwievielzeitbleibtmerkelnoch100.html

Kurz: Der Asylbewerber hat nicht das Recht, sich das Land seiner Träume auszusuchen, in das er mit Hilfe von Schleppern illegal einreist, wo er seinen Asylantrag stellt und wartet, bis der Antrag entschieden ist.

Zitat Petitionsausschuss:
Im Rahmen des Asylverfahrens hat jeder Asylbewerber das Recht auf eine Anhörung und die Darlegung seiner Fluchtgründe oder seines Verfolgungsschicksals.

Wenn Deutschland sich überfordert fühlt und die Aufnahmeobergrenze erreicht hat, hat Deutschland keineswegs die Pflicht, weiteren Asylbewerbern, die mit Hilfe von kriminellen Schlepperbanden irgendwie illegal die deutsche Staatsgrenze erreicht haben, die Einreise und das Recht auf Anhörung und die Darlegung seiner Fluchtgründe oder seines Verfolgungsschicksals zu gewähren. Dies würde ja sonst bedeuten, dass Deutschland kein souveräner Rechtsstaat ist und eine Völkereinwanderung jeglicher Art tatenlos hinnehmen muss, was einer bedingungslosen "Kapitulation des Rechtsstaates" (Seehofer) bedeuten würde.

Kurz: Deutschland hat als Rechtsstaat durchaus das Recht, Asylanträge ohne jegliche Prüfung einfach abzulehnen (macht ja Österreich auch), wenn es meint, mit der Flut von Anträgen nicht mehr fertig zu werden. Deutschland begeht dabei keinen Rechtsbruch, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass es unter den Asylbewerben jemanden gibt, der sagen könnte, dass er in Österreich verfolgt wird und nun gezwungen ist, von Österreich nach Deutschland zu fliehen. Selbst wenn es tatsächlich solch einen "Verfolgten" gäbe, könnte er immer noch nicht darauf bestehen, in Deutschland einzureisen. Denn er hätte ja die Möglichkeit, in eine in Österreich befindliche deutsche Botschaft zu fliehen, vorrübergehend Schutz zu finden, dort seinen Asylantrag einzureichen und zu warten, bis sein Antrag von Deutschland genehmigt oder abgelehnt ist. Bei Genehmigung kann er natürlich einreisen.

Das Deutschland Flüchtlingen in Not helfen muss und ja auch hilft, ist unbestritten und soll ja auch so bleiben. Deutschland hat soviel Flüchtlinge aufgenommen wie das restliche Europa insgesamt, was lobenswert ist. Nur muss man die Hilfe anders organisieren, damit sie bei den wirklich Hilfsbedürftigen auch ankommt, und nicht verschwendet wird an weniger Hilfsbedürftige. Ziel muss es doch sein, dass Deutschland nicht überfordert wird und in der Lage bleibt, weiter effizient zu helfen. Zur Zeit wird durch das falsche Flüchtlingssystem zu oft den Falschen geholfen.

Nämlich

den gesunden, kräftigen, ledigen, jungen Männern aus den Maghreb-Staaten oder aus Syrien: Kölner Sex-Terrorist: ''Ich bin Syrer, ihr müsst mich freundlich behandeln! Frau Merkel hat mich eingeladen''.

Oder

den gesunden, kräftigen, ledigen, jungen Männern, die lieber in Afghanistan für die Demokratie und gegen die Taliban kämpfen sollten oder lieber in Syrien bleiben und kämpfen sollten, anstatt in Berlin „Unter den Linden ihren Kaffee zu trinken“:

Polens designierter Außenminister Witold Waszczykowski hat die syrischen Flüchtlinge in Europa zum Kampfeinsatz in ihrer Heimat aufgefordert. "Hunderttausende Syrer sind in letzter Zeit nach Europa gekommen. Wir können ihnen helfen, eine Armee aufzubauen", sagte der Politiker der nationalkonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) im polnischen TV-Sender TVP Info. "Mit unserer Hilfe könnten sie zurückgehen, um ihr Land zu befreien."

Es müsse verhindert werden, "dass wir unsere Soldaten in den Kampf nach Syrien schicken, während Hunderttausende Syrer Unter den Linden ihren Kaffee trinken", sagte Waszczykowski mit Blick auf Berlins zentrale Prachtstraße. "Zehntausende junge Männer steigen aus ihren Schlauchbooten mit einem iPad in der Hand aus. Anstatt nach Trinken und Essen zu fragen, erkundigen sie sich danach, wo sie ihre Handys aufladen können."

Ganz zu schweigen von den gesunden, kräftigen, ledigen, jungen IS-Terroristen aus Tunesien oder Afghanistan (richtiger gesagt Pakistan), denen man mit der unausgegorenen, undurchdachten, nachlässig gehandhabten Flüchtlingspolitik die Freiheit ließ, mit einem LKW oder einer Axt Blutbäder anzurichten auf einem Weihnachtsmarkt oder in einem Reginalexpress. Durch die falsche Flüchtlingspolitik werden die Recourcen vergeudet, die  Deutschland hat und dringent weiter braucht, um den wirklich Hilfbedürftigen zu helfen. Und es wird die Sicherheit der einheimischen Bevölkerungs aufs Spiel gesetzt. Das darf nicht so weitergehen.

Die Hilfe kann und sollte durch Verstärkung der Entwicklungshilfe und vorübergehende Unterbringung der Menschen in menschenwürdige zumutbare Transitzonen an der deutschen Grenze bzw. in Offshore-Lagern außerhalb der EU geschehen. Sanitäre Einrichtung, Heizung, Nahrung, medizinische Betreuung, Schutz vor Bomben und vor Terror-Truppen des IS, der Assad-Polizei usw. wären in diesen Einrichtungen garantiert. Von dort aus könnte man gezielt den am meisten von Verfolgung und Krieg Betroffenen helfen. "Frauen, Kinder, Kranke und Alte zuerst",  lautete die Devise des britischen Premierministers David-Cameron bei seiner Kontingent-Regelung. Familienväter könnte man natürlich auch sofort mit durchlassen.

Das ist der Sinn der Petition. Leider wurde die Petition von den verantwortlichen Politikern bisher ignoriert. Da brauchen sich diese Politikern nicht zu wundern, wenn die Alternativ-Partei AfD immer stärker wird. Sie wird stärker, weil sie die Obergrenze von Null für die nächsten funf Jahre propagiert. Was übrigens der seehoferschen Obergrenze von 200.000 pro Jahr entspricht: 1 Mio, die wir schon haben, verteilt auf fünf Jahre. Wir werden sehen, was bei den nächsten NRW- und Bundestagswahlen passiert. Wer garantiert denn eigentlich, dass es in Deutschland keinen Trump oder keinen Brexit-Ex-Bürgermeister Boris Johnson bzw. Brexit-Ukip-Chef Nigel Farage gibt? Im  Programm der AfD heißt es:

Sie (Anm.: die AfD) will aber den Zuzug von Flüchtlingen radikal stoppen. Demnach soll über Asylanträge bereits in den „Herkunftsregionen“ (Anm.: Hotspots in Griechenland und Italien, UNHCHR-Flüchtlingslager oder/und Offshore-Lager außerhalb der EU z.B. Libanon, Jordanien, Nordafrika, Westsyrien, Türkei, Zypern, Libyen) entschieden werden, die Hilfesuchenden sollen gar nicht erst nach Deutschland kommen.

Das dumme Wahlvolk (SPD-Chef Gabriel hat es schon gesichtet: das „Pack“) gibt es nicht nur in den USA und GB, sondern natürlich auch in Deutschland. Wer mit dem „Pack“ nicht rechnet und die angeblich populistische Politik der CSU und AfD nur verachtet, weil ihm nichts Klügeres einfällt, z.B. die Obergrenze, machbar durch Transitzonen und Offshore-Lager, ist möglicherweise am Ende der nicht gewählte dumme Politiker. Siehe Hillary Clinton.

Wir werden sehen. Ich hoffe, dass Fr. Merkel, Dr. der Physik, nicht so dumm ist und es vor der Wahl schafft, ihre Politik  im Sinne von Unionsfreund Seehofer noch schnell "neu zu justieren". Noch hat sie ein bisschen Zeit, aber nicht mehr lange. Bisher habe ich Fr. Merkel immer für klug gehalten und deshalb auch immer gern gewählt. Diesmal werde ich aber aus Protest die AfD wählen, wenn Fr, Merkel keine Lehre annimmt und die Obergrenze nicht einführen will.

Die letzten Landtagswahlen, vor allem in ihrer Heimat MVP müssten ihr eigentlich eine Warnung und Lehre sein. Die AfD-Wähler und ich müssen nicht das volle AfD-Programm befürworten, wir müssen auch nicht befürchten, dass die AfD einen Nazi-Staat errichtet, was man von der NPD ja weiß und sehr schlimm wäre. Ich gehe eher davon aus, dass die AfD bei Wahlen keine absolute Mehrheit einfährt. Und selbst wenn sie diese hätte, würde daraus noch lange kein Nazistaat werden. Ich wähle sie nur wegen der Obergrenze, die sie der CDU auf die Augen drücken soll, weil die CSU dies allein nicht schafft. Ich muss Fr. Petry auch nicht als Kanzlerin haben, da es genug Politiker in der CSU gibt, die ich als Kanzler wählen würde, z.B. Horst Seehofer.

Zitat Petitionsausschuss:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft daher jeden Einzelfall individuell.

Was nützt es, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jeden Einzelfall individuell und sorgfältig prüft und feststellt, dass der Asylbewerber keinen Asylgrund hat und aus den verschiedensten Gründen nicht abgeschoben werden kann? Weil er untergetaucht ist, weil man nicht weiß, wohin man ihn abschieben kann, da er seinen Ausweis absichtlich vernichtet hat, weil sein Heimatland die Zurücknahme ablehnt, weil er sein Bleiberecht möglicherweise durch ein falsches ärztliches Attest erschwindelt hat?  Und wenn es doch gelingt, ihn abzuschieben, es nur gelingt, wenn man zu Lasten des Steuerzahlers teure Chartermaschine bezahlt. Teuer sind sie, weil sie nur zur Hälfte belegt sind, da die andere Hälfte der Abschiebekandidaten schnell untergetaucht ist.

Bei solchen Problemen drängt sich die Frage auf, ob es für den deutschen Rechtsstaat und dem deutschen Steuerzahler, der ansonsten gern hilft, nicht sinnvoller wäre, wenn der Asylbewerber gar nicht erst nach Deutschland einreisen darf und er seinen Asylantrag in einer Transitzone an der deutschen Staatsgrenze oder in einem Offshore-Lager außerhalb der EU oder in irgendeiner deutschen Botschaft im Ausland stellt? Zumal das rechtlich völlig OK und mit dem deutschen Grundgesetz sowie den EU-Gesetzen völlig kompatibel wäre.
 

Anhang
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.


Petition 62055 - 08. November 2015

Titel Völkereinwanderung stoppen - Grundgesetz einhalten

Wortlaut der Petition
Pet 1-18-06-263-026352

An Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde

Die deutsche Bundesregierung handelt verfassungswidrig, indem sie an der deutschen Grenze Menschen aus Österreich nach Deutschland einreisen lässt, obwohl diese gar keine Einreiseberechtigung haben.

Begründung

Eine Berechtigung haben eigentlich nur Menschen, die Staatsbürger eines EU-Landes sind, also einen

entsprechenden Personalausweis besitzen, bzw. als Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes ein gültiges Einreise-Visum besitzen.

Die Flüchtlinge, die sagen, dass sie Schutz vor Krieg, Terror und Verfolgung unbedingt in Deutschland bekommen müssen, haben keine Berechtigung, da sie Schutz vor Krieg, Terror und Verfolgung ja schon in Österreich bekommen haben.

Da Österreich ein sicheres Land ist, entfällt für Deutschland gemäß Grundgesetz Art 16a Abs. (2) die Pflicht, die Menschen als Schutzsuchende (Asylsuchende) in Deutschland aufzunehmen.

Damit man das Grundgesetz sinnvollerweise gleich an der Grenze durchsetzen kann und die Menschen gar nicht erst deutschen Boden betreten, in der falschen Hoffnung, dort einen Asylantrag stellen zu dürfen, den sie schon in Österreich oder woanders hätten stellen können, braucht man natürlich die Transitzonen. Diese hat die Bundesregierung aber kürzlich abgelehnt und als Ersatz die sogenannten Registrierzentren beschlossen. Womit sie das Grundgesetz gebrochen hat, da man ja die meisten Asylanträge, z.B. von Kriegsflüchtlingen aus Syrien, annimmt, sie aber gar nicht anzunehmen brauchte, weil diese Kriegsflüchtlinge ja schon in Österreich sicher waren vor Krieg, Terror und Verfolgung.

Womit die Bundesregierung bewiesen hat, dass sie sich verfassungswidrig verhält und vorhat, das Grundgesetz laufend weiter zu brechen. Wobei die Anziehungskraft Deutschlands auf die Flüchtlinge ungebrochen ist. Die Flüchtlinge wissen genau, obwohl sie über mehrere sichere Länder kommen, dürfen sie sich ihr Traumland Deutschland aussuchen. Sie werden von Frau Merkel niemals zurückgewiesen. Den Namen Merkel kennt mittlerweile jeder in der ganzen Welt, der sich mit Fluchtgedanken beschäftigt: "Mutter Merkel" und "Wir schaffen das".

Die Bundesregierung ist auch nicht gewillt, sich anderweitig gesetzeskonform zu verhalten. Sie ignoriert das Aufenthaltsgesetz. Nach dem immer noch gültigen Aufenthaltsgesetz aus der Zeit von Otto Schily müsste sie dafür sorgen, dass alle Menschen, die illegal abseits einer eventuell vorhandenen Transitzone oder einer anderen regulären Grenzübergangsstelle die (grüne) Grenze überqueren und deutschen Boden betreten, sofort festgenommen werden und einem Richter vorgeführt werden

Anregungen für die Forendiskussion

Ich beantrage hiermit, dass die Bundesregierung verpflichtet wird, sich gesetzestreu zu verhalten, und wenn sie das nicht will, dass sie von den Staatsgeschäften entbunden wird. Dem deutschen Volk sollte die Gelegenheit gegeben werden, sich eine neue Regierung zu wählen. Geeignete Kandidaten haben wir ja. Ich würde z.B. Horst Seehofer (CSU) als Bundeskanzler vorschlagen. Er würde all das tun, was ich in meiner Beschwerde kritisch angemahnt habe: Transitzonen (verbunden mit dem Zurückschicken unberechtigter Asylbewerber), Sicherung der grünen Grenze durch verstärkte Streifendienste des Bundesgrenzschutzes, strikte Anwendung des Aufenthaltsgesetzes usw.

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